Förderungen im Überblick

Eine Weiterbildung zahlt sich aus – für Sie als MFA oder ZFA und für Ihre Praxis. Haben Sie keine Angst vor den Kosten: Staatliche Förderung und Zuschüsse machen Ihre Fortbildung leichter finanzierbar und Sie sparen bares Geld!

Außerdem gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten für die Weiterbildung. Ob Sie oder Ihre Praxis für ein Förderprogramm in Frage kommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nachfragen lohnt sich immer, denn die Förderung beträgt häufig 50 % der Kurskosten, manchmal sogar mehr.

Datenbanken mit Übersichten über Fördermöglichkeiten bieten zum Beispiel

* Diese Übersicht ist ein Service des PKV Instituts. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität der externen Links. Stand: September 2023

WICHTIG

Informieren Sie sich über Förderprogramme, bevor Sie sich für eine Weiterbildung entscheiden. Jede Förderung muss vor der Anmeldung zum Fernlehrgang beantragt werden!

Manche Förderungen erhalten Sie nur dann, wenn Sie vor der Anmeldung zum Fernlehrgang oder Online-Seminar ein Beratungsgespräch geführt haben oder einen Antrag gestellt haben. Außerdem können Sie damit von Anfang an alle Voraussetzungen und Formalitäten beachten.

Jetzt für die Zukunft weiterbilden mit dem Qualifizierungschancengesetz

Und das bis zu 100 % vom Staat gefördert!

Mit dem Qualifizierungs­chancengesetz reagiert der Staat auf den schnellen Wandel des Arbeits­markts. Die Arbeits­agentur über­nimmt bei Klein­unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sogar bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Das trifft auf fast alle Arzt- und Zahnarztpraxen zu. Auf was warten Sie noch? Schauen Sie ob die passende Weiterbildung dabei ist!

Die Fördermöglichkeiten im Überblick

Qualifizierungschancengesetz

Jetzt für die Zukunft weiterbilden mit dem Qualifizierungschancengesetz.

Und das bis zu 100 % vom Staat gefördert!

Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert der Staat auf den schnellen Wandel des Arbeitsmarkts. Die Arbeitsagentur übernimmt bei Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern sogar bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Das trifft auf fast alle Arzt- und Zahnarztpraxen zu. Auf was warten Sie noch? Schauen Sie ob die passende Weiterbildung dabei ist!

Weiterbildungsstipendium

  • Förderung fachbezogener Lehrgänge mit bis zu 8.100 €.

  • Unterstützung junger Menschen (unter 25 Jahren) nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung (fachbezogene Lehrgänge).

  • Bestehen der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durschnittsnote 1,9 oder besser).

  • ODER unter den ersten Drei als Teilnehmerin bei einem überregionalen, beruflichen Leistungswettbewerb.
  • ODER Nachweis besonderer Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag ihres Arbeitgebers oder der Berufschule.
  • 10% Eigenbeteiligung je Fördermaßnahme.
  • Voraussetzung: Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden ODER eine Meldung als Arbeitssuchende bei der Agentur für Arbeit.
  • förderfähig sind  alle Fernlehrgänge und Online-Seminare des PKV Instituts.
  • https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/leistungen.html.

Zukunftsstarter

  • Folgende Personengruppen (ab 25 bis unter 35 Jahren) können im Rahmen einer abschlussorientierten Qualifizierung gefördert werden:
    • gering qualifizierte Arbeitslose sowie gering qualifizierte Arbeitnehmende ohne Berufsabschluss.
    • gering qualifizierte Arbeitslose sowie gering qualifizierte Arbeitnehmende mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren einen an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben.
    • Berüfsrückkehrende bzw. Wiedereinsteigende.
  • Förderung von bis zu 100% durch die Arbeitsagentur von berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen sowie Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen.
  • Antrag auf Erstattung der Lehrgangskosten ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit / dem zuständigen Jobcenter zu stellen.
  • Förderfähig sind die Fernlehrgänge zur Praxismanagerin MFA/ZFA und Wiedereinstieg/ Quereinstieg des PKV Instituts.

 

Mehr Infos gibt es hier auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

Förderprogramme der Länder

Außerdem gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen. Ob Sie für ein Förderprogramm in Frage kommen, hängt von Ihrer individuellen Situation, z. B. von Ihrer Berufsausbildung, Ihrem Alter und Ihren Einkommensverhältnissen, ab. Nachfragen lohnt sich immer, denn die Förderung beträgt häufig 50 % der Kurskosten, manchmal sogar mehr.

Rabatte

Wir möchten möglichst vielen Menschen eine berufliche Fortbildung ermöglichen. Deshalb gewähren wir bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einen Rabatt von 50 Euro auf die Teilnahmegebühr von Fernlehrgängen für

  • Auszubildende,
  • Arbeitslose,
  • Schwerbehinderte,
  • Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst,
  • Mütter und Väter in Elternzeit.

 

Ratenzahlung

Das PKV Institut bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Fernlehrgang in Raten zu bezahlen.
Bitte sprechen Sie uns an! Unsere Teilnehmerbetreuerinnen beraten Sie gerne.

Telefon 089 45 22 809-0 oder E-Mail: info(at)pkv-institut.de

Förderung vom Arbeitgeber

Weihen Sie die Praxisleitung frühzeitig in Ihre Pläne ein. Ihre Weiterbildung kommt auch Ihrer Praxis zugute – das honorieren einige Praxisleitungen durch zum Beispiel:

 

  • Teilweise oder komplette Übernahme Kosten für einen Fernlehrgang oder ein Online-Seminar
  • Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn Sie die Prüfung bestehen
  • Mehr Gehalt, wenn Sie die Weiterbildung erfolgreich abschließen
  • Freie Zeit zum Lernen oder für die Prüfung

Steuerliche Förderung

Ihre Teilnahmegebühr für Fernlehrgänge oder Online-Seminare können Sie bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit zu 100 % als Werbungskosten steuerlich absetzen. Voraussetzung hierfür ist lediglich ein konkreter beruflicher Nutzen der Weiterbildung.

Setzen Sie Ihre Weiterbildung steuerlich ab!

Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz

Nur 4 Schritte

Falls Sie Förderung von der Agentur für Arbeit erhalten, beachten Sie bitte unbedingt folgende Vorgehensweise in vier Schritten. 

Podcast geförderte Weiterbildung

Haben Sie Fragen dazu oder ist etwas unverständlich? 
Im Dialog mit unserer Teilnehmerbetreuung lassen sich offene Punkte schnell klären. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:30 - 17:00 Uhr, freitags von 08:30 - 13:30 Uhr unter 089 45 22 809-0. Oder Sie senden uns eine E-Mail an lernen(at)pkv-institut.de

Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz

Nur 4 Schritte

Schritt 1:

Reservieren und Platz sichern.

Reservieren Sie sich direkt hier mit unten stehendem Formular Ihren Platz im Fernlehrgang!
Mit Ausfüllen des Formulars reservieren Sie unverbindlich einen Platz zum gewünschten Starttermin. Erst mit Einreichen des Bildungsgutscheins und Lebenslaufs (s. Schritt 4) wird Ihre Reservierung zu einer festen Anmeldung.


Schritt 2:

Förderung sichern und beantragen

So sichern Sie sich die Förderung:

Als Arbeitnehmer/-in: Sprechen Sie mit Ihrer Praxisleitung und überzeugen sie von der Weiterbildung! 

Als Arbeitgeber/-in: Wählen Sie eine/-n passende/-n Mitarbeitende/-n aus.

Kontaktieren Sie nun den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur zeitnah unter der Telefonnummer 0800 - 4 5555 20 und beantragen Sie Ihren Bildungsgutschein. Bei einem Anruf werden Sie direkt an den für Ihre Praxis zuständigen Arbeitgeberservice geleitet und erhalten die Kontaktdaten Ihres regionalen Sachbearbeiters – diesem nennen Sie das Stichwort „Qualifizierungschancengesetz“.

Bitte nennen Sie der Agentur für Arbeit folgende Informationen:

  • Titel des Fernlehrgang

  • Maßnahmennummer

  • gewünschter Starttermin

  • Anmeldeschluss

Diese Informationen finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Ihr zuständiger Sachbearbeiter sendet Ihnen alle Unterlagen zur Beantragung des Bildungsgutscheines zu. Bitte füllen Sie diese aus und lassen den Antrag von Ihrer Praxisleitung unterschreiben. Den ausgefüllten Antrag senden Sie zur Bearbeitung zurück an den zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur.

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung des Antrags bei der Arbeitsagentur kann mehrere Wochen dauern. Kontaktieren Sie den Arbeitgeberservice entsprechend frühzeitig vor dem Startdatum des Fernlehrgangs.


Schritt 3:

Ihre persönliche Vorbereitung auf die geförderte Weiterbildung

Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in einem Podcast und in dem Dokument Vorabinformationen, das Sie sich hier herunterladen können, zusammengestellt. 
Laden Sie sich diese doch gleich herunter und starten mit der Vorbereitung zur geförderten Weiterbildung. Das Ganze dauert nur 5 Minuten.

Podcast geförderte Weiterbildung

Haben Sie Fragen dazu oder ist etwas unverständlich? 
Im Dialog mit unserer Teilnehmerbetreuung lassen sich offene Punkte schnell klären. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:30 - 17:00 Uhr, freitags von 08:30 - 13:30 Uhr unter 089 45 22 809-0. Oder Sie senden uns eine E-Mail an lernen(at)pkv-institut.de


Schritt 4:

Anmeldung durch Einreichung Ihrer Unterlagen 

Folgende Unterlagen senden Sie in einer E-Mail an info(at)pkv-institut.de
Geben Sie dabei den Betreff an: Einreichungsunterlagen zum Fernlehrgang (Fernlehrgangstitel mit Startdatum nennen)  

  1. den unausgefüllten Bildungsgutschein  
  2. Ihren Lebenslauf. Nutzen Sie dafür ausschließlich das hier von uns zur Verfügung gestellte Formular. Bitte füllen Sie alle Felder des Lebenslaufs aus und beantworten die dort gestellten Fragen.

Wir benötigen außerdem die vollständige Praxisadresse Ihres aktuellen Arbeitgebers. 

Sie können den Bildungsgutschein einscannen (bitte als PDF, nicht als Foto) und mailen oder mit der Post senden.

Ihre vollständigen Unterlagen müssen spätestens bis zum oben genannten Anmeldeschluss bei uns ankommen. Nachträgliche Zusendungen können wir leider nicht berücksichtigen. 

Dann ist alles GESCHAFFT! Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt zum gewünschten Starttermin loslegen. Eine weitere Anmeldung über unsere Webseite ist nicht nötig.
 

Können wir Ihnen weiterhelfen?

Haben Sie Fragen zu unseren Produkten oder zu Ihrem Abonnement?

Kontakt

Montag bis Donnerstag von 8:30 - 17:00 Uhr
und
Freitag von 8:30 - 13:30 Uhr

Telefon: 089 45 22 809-0
Fax: 089 45 22 809-50
E-Mail: info(at)pkv-institut.de