

Die Fördermöglichkeiten für Arbeitssuchende im Überblick
Eine Weiterbildung zahlt sich aus! Haben Sie keine Angst vor den Kosten: Staatliche Förderung und Zuschüsse machen Ihre Fortbildung leichter finanzierbar und Sie sparen bares Geld!

- 100% Förderung durch die Arbeitsagentur für Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit Bedrohte.
- Es besteht kein Rechtsanspruch
- Richtet sich an Arbeitslose (mit oder ohne Leistungsbezug nach SGB II oder III), Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte
- Die Fortbildung wird für die berufliche Eingliederung oder zur Sicherung des Arbeitsplatzes benötigt
- Zu beantragen bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, Beratungsgespräch notwendig
- https://www.arbeitsagentur.de/bildungsgutschein
- https://www.iwwb.de/weiterbildung.html?kat=foerderung&num=25

Weiterbildungsstipendium
Förderung fachbezogener Lehrgänge mit bis zu 8.100 €
Unterstützung junger Menschen (unter 25 Jahren) nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung (fachbezogene Lehrgänge)
Bestehen der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durschnittsnote 1,9 oder besser)
- ODER unter den ersten Drei als Teilnehmerin bei einem überregionalen, beruflichen Leistungswettbewerb
- ODER Nachweis besonderer Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag ihres Arbeitgebers oder der Berufschule
- 10% Eigenbeteiligung je Fördermaßnahme
- Voraussetzung: Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden ODER eine Meldung als Arbeitssuchende bei der Agentur für Arbeit
- förderfähig sind alle PKV Fernlehrgänge und Online-Seminare
- https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/leistungen.html
Zukunftsstarter
- Folgende Personengruppen (ab 25 bis unter 35 Jahren) können im Rahmen einer abschlussorientierten Qualifizierung gefördert werden:
- gering qualifizierte Arbeitslose sowie gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
- gering qualifizierte Arbeitslose sowie gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren einen an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben
- Berüfsrückkehrende bzw. Wiedereinsteigende
- Förderung von 100% durch die Arbeitsagentur von berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen sowie Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen
- Antrag auf Erstattung der Lehrgangskosten ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit / dem zuständigen Jobcenter zu stellen
- Förderfähig sind die PKV Fernlehrgänge zur Praxismanagerin MFA/ZFA und Wiedereinstieg/ Quereinstieg
- https://www.arbeitsagentur.de/datei/Zukunftsstarter-Arbeitgeber_ba014615.pdf
Rehabilitandenförderung
- 100% Förderung, wenn der erlernte Beruf durch Berufsunfähigkeit, Behinderung oder Krankheit nicht länger ausgeübt werden kann und es berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (Bvb-r), besonderer Maßnahmen zur Ausbildungsförderung (Reha-bMA) oder besonderer Maßnahmen zur Weiterbildung (Reha-bMW) bedarf
- Antragsstellung bei der Agentur für Arbeit, den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung oder den Trägern der Eingliederungshilfe
- https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_280852/Statischer-Content/Grundlagen/Methodik-Qualitaet/Methodische-Hinweise/FST-MethHinweise/FST-Reha-Statistik.html
Förderprogramme der Länder
Außerdem gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen. Ob Sie für ein Förderprogramm in Frage kommen, hängt von Ihrer individuellen Situation, z. B. von Ihrer Berufsausbildung, Ihrem Alter und Ihren Einkommensverhältnissen, ab. Nachfragen lohnt sich immer, denn die Förderung beträgt häufig 50 % der Kurskosten, manchmal sogar mehr.
Rabatte
Wir möchten möglichst vielen Menschen eine berufliche Fortbildung ermöglichen. Deshalb gewähren wir bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einen Rabatt von 50 Euro auf die Teilnahmegebühr von Fernlehrgängen für
- Auszubildende,
- Arbeitslose,
- Schwerbehinderte,
- Bundesfreiwilligendienstlerinnen,
- Mütter und Väter in Elternzeit.
Ratenzahlung
Das PKV Institut bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Fernlehrgang in Raten zu bezahlen.
Bitte sprechen Sie uns an! Unsere Teilnehmerbetreuerinnen beraten Sie gerne.
Telefon (089) 45 22 80 90 oder E-Mail: fernlehrgang@pkv-institut.de