Die Fördermöglichkeiten für Beschäftigte im Überblick

Eine Weiterbildung zahlt sich aus – für Sie als MFA oder ZFA und für Ihre Praxis. Haben Sie keine Angst vor den Kosten: Staatliche Förderung und Zuschüsse machen Ihre Fortbildung leichter finanzierbar und Sie sparen bares Geld!

Jetzt für die Zukunft weiterbilden mit dem Qualifizierungschancengesetz

Und das bis zu 100% vom Staat gefördert!

Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert der Staat auf den schnellen Wandel des Arbeitsmarkts. Die Arbeitsagentur übernimmt bei Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sogar bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Das trifft auf fast alle Arzt- und Zahnarztpraxen zu. Auf was warten Sie noch? Schauen Sie ob die passende Weiterbildung dabei ist!

Jetzt für die Zukunft weiterbilden mit dem Qualifizierungschancengesetz.

Und das bis zu 100% vom Staat gefördert!

Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert der Staat auf den schnellen Wandel des Arbeitsmarkts. Die Arbeitsagentur übernimmt bei Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sogar bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Das trifft auf fast alle Arzt- und Zahnarztpraxen zu. Auf was warten Sie noch? Schauen Sie ob die passende Weiterbildung dabei ist!

Weiterbildungsstipendium

  • Förderung fachbezogener Lehrgänge mit bis zu 8.100 €.

  • Unterstützung junger Menschen (unter 25 Jahren) nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung (fachbezogene Lehrgänge).

  • Bestehen der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durschnittsnote 1,9 oder besser).

  • ODER unter den ersten Drei als Teilnehmerin bei einem überregionalen, beruflichen Leistungswettbewerb.
  • ODER Nachweis besonderer Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag ihres Arbeitgebers oder der Berufschule.
  • 10% Eigenbeteiligung je Fördermaßnahme.
  • Voraussetzung: Arbeitsvertrag mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden ODER eine Meldung als Arbeitssuchende bei der Agentur für Arbeit.
  • förderfähig sind  alle Fernlehrgänge und Online-Seminare des PKV Instituts.
  • https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium/leistungen.html.

Zukunftsstarter

  • Folgende Personengruppen (ab 25 bis unter 35 Jahren) können im Rahmen einer abschlussorientierten Qualifizierung gefördert werden:
    • gering qualifizierte Arbeitslose sowie gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss.
    • gering qualifizierte Arbeitslose sowie gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren einen an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben.
    • Berüfsrückkehrende bzw. Wiedereinsteigende.
  • Förderung von bis zu 100% durch die Arbeitsagentur von berufsanschlussfähigen Teilqualifikationen sowie Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen.
  • Antrag auf Erstattung der Lehrgangskosten ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit / dem zuständigen Jobcenter zu stellen.
  • Förderfähig sind die Fernlehrgänge zur Praxismanagerin MFA/ZFA und Wiedereinstieg/ Quereinstieg des PKV Instituts.

Förderprogramme der Länder

Außerdem gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen. Ob Sie für ein Förderprogramm in Frage kommen, hängt von Ihrer individuellen Situation, z. B. von Ihrer Berufsausbildung, Ihrem Alter und Ihren Einkommensverhältnissen, ab. Nachfragen lohnt sich immer, denn die Förderung beträgt häufig 50 % der Kurskosten, manchmal sogar mehr.

Rabatte

Wir möchten möglichst vielen Menschen eine berufliche Fortbildung ermöglichen. Deshalb gewähren wir bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einen Rabatt von 50 Euro auf die Teilnahmegebühr von Fernlehrgängen für

 

  • Auszubildende,
  • Arbeitslose,
  • Schwerbehinderte,
  • Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst,
  • Mütter und Väter in Elternzeit.

Ratenzahlung

Das PKV Institut bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Fernlehrgang in Raten zu bezahlen.
Bitte sprechen Sie uns an! Unsere Teilnehmerbetreuerinnen beraten Sie gerne.

Telefon 089 45 22 809-0 oder E-Mail: info(at)pkv-institut.de

Haben Sie bereits einen Fernlehrgang des PKV Instituts absolviert?

 

Dann belohnen wir Ihre Treue mit einem Rabatt von 50 Euro auf jeden weiteren Fernlehrgang.

Hinweis: Unsere Rabatte sind nicht miteinander kombinierbar.

Förderung vom Arbeitgeber

Weihen Sie Ihren Chef frühzeitig in Ihre Pläne ein. Ihre Weiterbildung kommt auch ihm und Ihrer Praxis zugute – das honorieren einige Chefs durch zum Beispiel:

 

  • Teilweise oder komplette Übernahme Kosten für einen Fernlehrgang oder ein Online-Seminar
  • Übernahme der Weiterbildungskosten, wenn Sie die Prüfung bestehen
  • Mehr Gehalt, wenn Sie die Weiterbildung erfolgreich abschließen
  • Freie Zeit zum Lernen oder für die Prüfung

Steuerliche Förderung

Ihre Teilnahmegebühr für Fernlehrgänge oder Online-Seminare können Sie bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit zu 100 % als Werbungskosten steuerlich absetzen. Voraussetzung hierfür ist lediglich ein konkreter beruflicher Nutzen der Weiterbildung.

Setzen Sie Ihre Weiterbildung steuerlich ab!

Können wir Ihnen weiterhelfen?

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und
Freitag von 8:30 - 13:30 Uhr

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E-Mail: info(at)pkv-institut.de