Förderprogramme der Länder

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten für Weiterbildungen. Ob Sie für ein Förderprogramm in Frage kommen, hängt von Ihrer individuellen Situation, z. B. von Ihrer Berufsausbildung, Ihrem Alter und Ihren Einkommensverhältnissen, ab. Nachfragen lohnt sich immer, denn die Förderung beträgt häufig 50 % der Kurskosten, manchmal sogar mehr.

 

Datenbanken mit Übersichten über Fördermöglichkeiten bieten zum Beispiel

WICHTIG

Informieren Sie sich über Förderprogramme, bevor Sie sich für eine Weiterbildung entscheiden. Jede Förderung muss vor der Anmeldung zum Fernlehrgang beantragt werden!

Manche Förderungen erhalten Sie nur dann, wenn Sie vor der Anmeldung zum Fernlehrgang oder Online-Seminar ein Beratungsgespräch geführt haben oder einen Antrag gestellt haben. Außerdem können Sie damit von Anfang an alle Voraussetzungen und Formalitäten beachten.

* Diese Übersicht ist ein Service des PKV Instituts. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität der externen Links. Stand: April 2023

In den folgenden Bundesländern haben Sie nach unserer Erfahrung gute Chancen, dass Ihre Weiterbildung mit einem Fernlehrgang staatlich gefördert wird:

Bremer (Weiter-)Bildungsscheck

  • Gefördert werden:
  1. Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen
  2. Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbaren (veralteten) Berufsabschlüssen (Arbeitsvertrag mit mind. 15 h/Woche)
  3. Personen im SGB-II Bezug, die nicht mit Mitteln des SGB II gefördert werden können
  4. Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
  5. Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die einen Berufsabschluss nachträglich erwerben wollen (Arbeitsvertrag mit mind. 15 h/Woche)
  • Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Bremen, persönliche Beratung bei der Handelskammer in Bremen oder beim Arbeitsförderungs-Zentrum in Bremerhaven
  • Das Bruttojahreseinkommen darf nicht über 25.600 € beziehungsweise bei steuerlich gemeinsam veranlagten Paaren nicht über 51.200 € liegen
  • Förderung beruflicher Weiterbildungen und Kompetenzfeststellungen, Nachqualifizierungen oder Vorbereitungskurse für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses
  • Bis 50 % der Kursgebühren (maximal 500 € pro Person und pro Jahr) können Unternehmen für die Mitarbeiterqualifizierung sowie erwerbstätige und erwerbslose Personen als Zuschuss bekommen. Unternehmen können insgesamt Fördermittel für vier Mitarbeiter beantragen. Nehmen auch un- oder angelernte Mitarbeiter (mindestens vier) an den Weiterbildungen teil, dann können bis zu zehn Weiterbildungen pro Unternehmen jährlich gefördert werden.
  • Für un- und angelernte Personen kann eine Weiterbildung bis zu 70 % (maximal 500 € pro Person und pro Jahr) bezuschusst werden
  • Der Weiterbildungsscheck deckt zwischen 50 % und 100 % der Kurskosten ab und kann einen Wert von maximal 500 € bis maximal 4 500 € für Beschäftigte und 9 000 € für arbeitslose Menschen umfassen – je nachdem, wer ihn für welche Art der Weiterbildung beantragt
  • www.bremen.de/wirtschaft/weiterbildungsberatung/der-bremer-weiterbildungsscheck
  • www.bildungspraemie.info/de/bremen.php

 

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

  • Richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450 EUR monatlich verdienen, in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen) sowie an Selbstständige, v.a. an Geringqualifizierte, Beschäftigte mit Migrationshintergrund, Beschäftigte in Elternzeit, Alleinerziehende und ExistenzgründerInnen
  • Förderung von Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Wert über 250 EUR
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, maximal 750 EUR; bis zu 75 % der Weiterbildungskosten, maximal 1125 EUR bei Existenzgründern mit einer Bewilligung eines Zuschusses der Arbeitsagentur und Selbstständigen mit ergänzenden Leistungen zum Lebensunterhalt durch das jobcenter; erhöhter Zuschuss über das Hamburger Modell sowie für AufstockerInnen
  • Der Förderantrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn gestellt werden
  • Alle Informationen fnden Sie unter www.weiterbildungsbonus.net

Qualifizierungsscheck

  • Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter, die bisher keinen Berufsabschluss haben oder die ihren erlernten Beruf seit mehr als vier Jahren nicht mehr ausüben und nun in einem anderen Berufsfeld tätig sind
  • Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Hessen, Mindestalter: 21 Jahre, kostenfreie persönlichen Beratung bei der Initiative ProAbschluss
  • Förderung beruflicher Weiterbildungen, die zu einem Berufs­abschluss führen können; Förderfähig sind Maßnahmen mit Gesamtausgaben über 1.000 €
  • 50 % der Teil­nahme­gebühren werden über­nommen, maximal aber 4.000 €; die übrigen 50 % trägt der Antrag­steller selbst bzw. sein Arbeit­geber
  • Qualifizierungsschecks werden nur bis zum 31.12.2021 ausgestellt.
  • Die geförderten Maßnahmen müssen bis zum 30.06.2022 abgeschlossen sein, es gibt keine Förderung durch den Qualifizierungsscheck über diese Frist hinaus
  • https://www.foerderdatenbank.de/
  • https://www.proabschluss.de/fuer-beschaeftigte/so-funktioniert-proabschluss/

Weiterbildungsscheck im Landkreis Verden e. V.

  • Richtet sich an
  1. Frauen in Elternzeit
  2. Frauen in Familienzeit
  3. Berufsrückkehrerinnen
  4. erwerbslose Frauen ohne Leistungsbezug
  5. Frauen mit geringfügigem Einkommen
  6. nebenberuflich selbstständige Frauen
  7. sozialversicherungspflichtig beschäftigte Frauen
  8. sozialversicherungspflichtig selbstständige Frauen
  9. Bezieherinnen von ALG I und ALG II

 

 

Bildungsscheck individuell

  • Übernahme von 50 % der Seminarkosten für die berufliche Weiterbildung, maximal jedoch 500 €
  • Richtet sich insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige
  • Voraussetzungen: Wohnsitz in NRW, zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 € bis max. 40.000 € bei Alleinstehenden und mehr als 40.000 € bis max. 80.000 € bei gemeinsamer Veranlagung
  • Muss vor Beginn des Lehrgangs beim Weiterbildungsanbieter eingereicht werden
  • https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck/individueller-bildungsscheck

 

Bildungsscheck betrieblich

QualiScheck

  • Förderfähig sind:
  • abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als
    20 000 € (Alleinstehende) bzw. 40 000 € (gemeinsam Veranlagte)
  • Erwerbstätige mit geringerem Einkommen (zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten haben) , wenn die Weiterbildung mehr als 1 000 € inklusive Mehrwertsteuer kostet (kann in diesem Fall mit der Bildungsprämie des Bundes kombiniert werden)
  • Förderung berufsbezogener Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden oder Sozialkompetenz sowie dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf dienen
  • Übernahme von 60 % der Weiterbildungskosten, maximal 600 € pro Person und Kalenderjahr
  • Antrag muss spätestens zwei Monate vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gestellt werden
  • Der Teilnehmer erhält die Erstattung vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang
  • https://www.bildungspraemie.info/de/rheinland-pfalz.php

 

Betriebliche Weiterbildung

  • Zielgruppe: Erwerbstätige in Unternehmen des Privatrechts; das Unternehmen muss einen Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz haben
  • Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, welche der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen
  • Förderung in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal 1.500 EUR je Teilnehmenden; maximale Fördersumme je Unternehmen beträgt 30.000 EUR pro Jahr
  • https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/

Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)

  • Förderung der Weiterbildungsaktivitäten von Beschäftigten aus saarländischen Betriebsstätten in kleinen und mittleren Unternehmen bis 249 Mitarbeiter (KMU), die über Ihren Arbeitgeber eine berufliche Weiterbildung absolvieren wollen
  • Gefördert werden Seminare und Schulungen, deren Lerninhalte einen direkten Bezug zur ausgeübten Tätigkeit der Beschäftigten haben oder ihre beruflichen Kompetenzen vertiefen und erweitern
  • Zuschuss von bis zu 50 %, maximal aber 2.000 € pro Mitarbeiter und Maßnahme
  • Kurskosten müssen mindestens 200 € betragen
  • Der Antrag auf Förderung muss durch den Arbeitgeber bis spätestens drei Werktage vor Kursbeginn online bei der KdW-Servicestelle, der FITT gGmbH, gestellt werden
  • https://www.foerderdatenbank.de
  • https://fitt.de/kdw

Weiterbildung direkt

  • Förderung Beschäftigter mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 € oder Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben
  • Förderbar sind Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung, die über 1.000 € kosten
  • Zuschuss bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1 500 €
  • Zuschuss bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl. Bruttogehalt unter 2.500 €, Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis zu 30 Stunden/Woche, Leiharbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende, Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung
  • bis 60 % für alle anderen Berechtigten
  • Die Förderung muss mind. sechs Wochen vor der Anmeldung zur Weiterbildung beantragt werden
  • https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-direkt

 

Weiterbildung Betrieb

  • Förderfähig sind Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich-methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen und die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit unterstützen, insbesondere Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sowie Menschen mit Behinderungen
  • Gefördert werden Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten (einschließlich Beschäftigten aus unselbständigen Niederlassungen) und rechtlich selbständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 249 Beschäftigten im Unternehmen
  • Der Hauptwohnsitz oder der Arbeitsort oder die Berufsausbildungsstätte der Teilnehmenden müssen sich in Sachsen-Anhalt befinden
  • 80 % Zuschuss für Unternehmen von zehn bis 49 Beschäftigten
  • 60 % Zuschuss für Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten
  • 40 % Zuschuss für Unternehmen mit  250 und mehr Beschäftigten
  • Zuschuss erhöht sich um 10% für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie für Unternehmen, die an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes gebunden sind
  • www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieb

Weiterbildungsbonus

  • Richtet sich an Auszubildende, Erwerbstätige, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen; das zu versteuernde Jahreseinkommen darf nicht unter 20.000 € (Alleinstehende) bzw. 40.000 € (gemeinsam Veranlagte) liegen
  • Förderung berufsbezogener Weiterbildungen, die dem Erhalt oder der Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten dienen sowie Maßnahmen zum beruflichen Aufstieg oder für einen angestrebten Berufswechsel
  • Förderfähig sind Maßnahmen mit mindestens 16 und maximal 400 Zeitstunden, die Kurskosten müssen mindestens 160 € und maximal 3.000 € Betragen
  • Zuschuss in Höhe von 50 % der Kurskosten, maximal jedoch 1.500 €, die restlichen 50 % muss der Arbeitgeber übernehmen
  • Der Weiterbildungsbonus darf von einem nur ein Mal in Anspruch genommen werden
  • Zu beantragen in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • https://www.bildungspraemie.info/de/schleswig-holstein.php
  • https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-arbeit-aktion-c4-weiterbildungsbonus/

Weiterbildungsscheck

  • Richtet sich an Erwerbstätige, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten, sowie Selbstständige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20 000 € und 40 000 € bei Alleinstehenden und zwischen 40 000 € und 80 000 € bei gemeinsam Veranlagten liegt
  • Gefördert werden Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln
  • Zuschuss in Höhe von bis zu 1 000 €
  • Zu beantragen bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW) in Papierform vor der Anmeldung zum gewünschten Lehrgang
  • Der Weiterbildungsscheck kann einmal pro Kalenderjahr erhalten werden
  • https://www.bildungspraemie.info/de/th-ringen.php
  • Vorab-Check unter https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/

Wir sind für Sie da!

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder Sie sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.

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Montag bis Donnerstag von 8:30 - 17:00 Uhr
und
Freitag von 8:30 - 13:30 Uhr

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