Die Fördermöglichkeiten für Praxen

Eine Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter zahlt sich aus – auch für Ihre Praxis. Haben Sie keine Angst vor den Kosten: Staatliche Förderung und Zuschüsse machen die Fortbildung leichter finanzierbar und Sie sparen bares Geld!

Jetzt für die Zukunft weiterbilden mit dem Qualifizierungschancengesetz

Und das bis zu 100% vom Staat gefördert!

Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert der Staat auf den schnellen Wandel des Arbeitsmarkts. Die Arbeitsagentur übernimmt bei Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sogar bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Das trifft auf fast alle Arzt- und Zahnarztpraxen zu. Auf was warten Sie noch? Schauen Sie ob die passende Weiterbildung dabei ist!

Die Fördermöglichkeiten im Überblick

Jetzt für die Zukunft weiterbilden mit dem Qualifizierungschancengesetz.

Und das bis zu 100% vom Staat gefördert!

Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert der Staat auf den schnellen Wandel des Arbeitsmarkts. Die Arbeitsagentur übernimmt bei Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sogar bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Das trifft auf fast alle Arzt- und Zahnarztpraxen zu. Auf was warten Sie noch? Schauen Sie ob die passende Weiterbildung dabei ist!

Förderprogramme der Länder

Außerdem gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Ob Sie für ein Förderprogramm in Frage kommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nachfragen lohnt sich immer, denn die Förderung beträgt häufig 50 % der Kurskosten, manchmal sogar mehr.

Ratenzahlung

Das PKV Institut bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Fernlehrgang in Raten zu bezahlen.
Bitte sprechen Sie uns an! Unsere Teilnehmerbetreuerinnen beraten Sie gerne.

Telefon 089 45 22 809-0 oder E-Mail: info(at)pkv-institut.de

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