

Förderprogramme der Länder
Außerdem gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten für die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Ob Sie für ein Förderprogramm in Frage kommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nachfragen lohnt sich immer, denn die Förderung beträgt häufig 50 % der Kurskosten, manchmal sogar mehr.
Datenbanken mit Übersichten über Fördermöglichkeiten bieten zum Beispiel

WICHTIG
Informieren Sie sich über Förderprogramme, bevor Sie sich für eine Weiterbildung entscheiden. Jede Förderung muss vor der Anmeldung zum Fernlehrgang beantragt werden!
Manche Förderungen erhalten Sie nur dann, wenn Sie vor der Anmeldung zum Fernlehrgang oder Online-Seminar ein Beratungsgespräch geführt haben oder einen Antrag gestellt haben. Außerdem können Sie damit von Anfang an alle Voraussetzungen und Formalitäten beachten.
* Diese Übersicht ist ein Service des PKV Instituts. Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität der externen Links. Stand: April 2023
In den folgenden Bundesländern haben Sie nach unserer Erfahrung gute Chancen, dass Ihre Weiterbildung mit einem Fernlehrgang staatlich gefördert wird:
Bremer (Weiter-)Bildungsscheck
- Gefördert werden:
- Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen
- Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit am Arbeitsmarkt nicht mehr verwertbaren (veralteten) Berufsabschlüssen (Arbeitsvertrag mit mind. 15 h/Woche)
- Personen im SGB-II Bezug, die nicht mit Mitteln des SGB II gefördert werden können
- Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen
- Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die einen Berufsabschluss nachträglich erwerben wollen (Arbeitsvertrag mit mind. 15 h/Woche)
- Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Bremen, persönliche Beratung bei der Handelskammer in Bremen oder beim Arbeitsförderungs-Zentrum in Bremerhaven
- Das Bruttojahreseinkommen darf nicht über 25.600 € beziehungsweise bei steuerlich gemeinsam veranlagten Paaren nicht über 51.200 € liegen
- Förderung beruflicher Weiterbildungen und Kompetenzfeststellungen, Nachqualifizierungen oder Vorbereitungskurse für den nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses
- Bis 50 % der Kursgebühren (maximal 500 € pro Person und pro Jahr) können Unternehmen für die Mitarbeiterqualifizierung sowie erwerbstätige und erwerbslose Personen als Zuschuss bekommen. Unternehmen können insgesamt Fördermittel für vier Mitarbeiter beantragen. Nehmen auch un- oder angelernte Mitarbeiter (mindestens vier) an den Weiterbildungen teil, dann können bis zu zehn Weiterbildungen pro Unternehmen jährlich gefördert werden.
- Für un- und angelernte Personen kann eine Weiterbildung bis zu 70 % (maximal 500 € pro Person und pro Jahr) bezuschusst werden
- Der Weiterbildungsscheck deckt zwischen 50 % und 100 % der Kurskosten ab und kann einen Wert von maximal 500 € bis maximal 4 500 € für Beschäftigte und 9 000 € für arbeitslose Menschen umfassen – je nachdem, wer ihn für welche Art der Weiterbildung beantragt
- www.bremen.de/wirtschaft/weiterbildungsberatung/der-bremer-weiterbildungsscheck
- www.bildungspraemie.info/de/bremen.php
Bildungsscheck betrieblich
- Übernahme von 50 % der Seminarkosten für die berufliche Weiterbildung, maximal jedoch 500 € pro Mitarbeiter
- Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und bis zu 249 Beschäftigten werden im betrieblichen Zugang jährlich mit bis zu 10 Bildungsschecks gefördert
- https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck/betrieblicher-bildungsscheck
Betriebliche Weiterbildung
- Zielgruppe: Erwerbstätige in Unternehmen des Privatrechts; das Unternehmen muss einen Sitz oder eine selbstständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz haben
- Gefördert werden betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 120 Stunden pro Weiterbildung, welche der Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz dienen
- Förderung in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben, maximal 1.500 EUR je Teilnehmenden; maximale Fördersumme je Unternehmen beträgt 30.000 EUR pro Jahr
- https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderung-beruflicher-weiterbildung/foerderprogramm-betriebliche-weiterbildung
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW)
- Förderung der Weiterbildungsaktivitäten von Beschäftigten aus saarländischen Betriebsstätten in kleinen und mittleren Unternehmen bis 249 Mitarbeiter (KMU), die über Ihren Arbeitgeber eine berufliche Weiterbildung absolvieren wollen
- Gefördert werden Seminare und Schulungen, deren Lerninhalte einen direkten Bezug zur ausgeübten Tätigkeit der Beschäftigten haben oder ihre beruflichen Kompetenzen vertiefen und erweitern
- Zuschuss von bis zu 50 %, maximal aber 2.000 € pro Mitarbeiter und Maßnahme
- Kurskosten müssen mindestens 200 € betragen
- Der Antrag auf Förderung muss durch den Arbeitgeber bis spätestens drei Werktage vor Kursbeginn online bei der KdW-Servicestelle, der FITT gGmbH, gestellt werden
- https://www.bildungspraemie.info/de/saarland.php
- https://www.forschung-fuer-das-saarland.de/dante-cms/DE/5579/Weiterbildung.html
Weiterbildung Betrieb
- Förderfähig sind Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich-methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen und die Leistungsbereitschaft und -fähigkeit unterstützen, insbesondere Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter und zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sowie Menschen mit Behinderungen
- Gefördert werden Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten (einschließlich Beschäftigten aus unselbständigen Niederlassungen) und rechtlich selbständige Unternehmen innerhalb eines Unternehmensverbunds mit bis zu 249 Beschäftigten im Unternehmen
- Der Hauptwohnsitz oder der Arbeitsort oder die Berufsausbildungsstätte der Teilnehmenden müssen sich in Sachsen-Anhalt befinden
- 80 % Zuschuss für Unternehmen von zehn bis 49 Beschäftigten
- 60 % Zuschuss für Unternehmen von 50 bis 249 Beschäftigten
- 40 % Zuschuss für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten
- Zuschuss erhöht sich um 10% für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie für Unternehmen, die an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes gebunden sind
- www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieb
Weiterbildungsbonus
- Richtet sich an Auszubildende, Erwerbstätige, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als zehn Mitarbeitern, die in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen; das zu versteuernde Jahreseinkommen darf nicht unter 20.000 € (Alleinstehende) bzw. 40.000 € (gemeinsam Veranlagte) liegen
- Förderung berufsbezogener Weiterbildungen, die dem Erhalt oder der Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten dienen sowie Maßnahmen zum beruflichen Aufstieg oder für einen angestrebten Berufswechsel
- Förderfähig sind Maßnahmen mit mindestens 16 und maximal 400 Zeitstunden, die Kurskosten müssen mindestens 160 € und maximal 3.000 € Betragen
- Zuschuss in Höhe von 50 % der Kurskosten, maximal jedoch 1.500 €, die restlichen 50 % muss der Arbeitgeber übernehmen
- Der Weiterbildungsbonus darf von einem nur ein Mal in Anspruch genommen werden
- Zu beantragen in Papierform bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
www.bildungspraemie.info/de/schleswig-holstein
Kompetenznetzwerk Fachkräftesicherung
Das Land Schleswig-Holstein fördert Maßnahmen zur Stärkung der Fachkräftegewinnung und -sicherung sowie der Weiterbildung.
Mitfinanziert werden
- Veranstaltungen wie Kongresse, Tagungen, Workshops und Online-Seminare,
- innovative Modell- oder Pilotprojekte, die geeignet sind, neue Strukturen oder Entwicklungen zu initiieren,
- öffentlichkeitswirksame Maßnahmen wie Broschüren, Publikationen, Internetportale sowie deren Weiterentwicklung,
- Studien, Analysen, Erhebungen und Prognosen.
Antragsberechtigte für die Fachkräftesicherung und Weiterbildung in Schleswig-Holstein
- Universitäten, Fachhochschulen und deren Institute, Volkshochschulen, Kammern, Kompetenzzentren, Verbände und Organisationen der wirtschaftlichen Selbstverwaltung mit eigener Rechtsfähigkeit,
- vorrangig kleine und mittlere Unternehmen sowie
- Kommunen
Weiterbildungsscheck
- Richtet sich an Erwerbstätige, die für in Thüringen ansässige Unternehmen arbeiten, sowie Selbstständige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen zwischen 20 000 € und 40 000 € bei Alleinstehenden und zwischen 40.000 € und 80.000 € bei gemeinsam Veranlagten liegt
- Gefördert werden Weiterbildungen, die Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten für den Beruf vermitteln
- Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 €
- Zu beantragen bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung Thüringen (GFAW) in Papierform vor der Anmeldung zum gewünschten Lehrgang
- Der Weiterbildungsscheck kann einmal pro Kalenderjahr erhalten werden
- www.bildungspraemie.info/de/th-ringen
- Vorab-Check unter www.gfaw-thueringen.de