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BMG stellt klar: Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten können sich ohne Veranlassung des ÖGD testen lassen

Zu diesem Zweck müssen die Reiserückkehrer dem Arzt gegenüber nur belegen können, dass sie sich in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten haben. Zum Beispiel mit einem Boardingpass oder einer Hotelrechnung.

Die Rechtsverordnung zur Testung asymptomatischer Personen, die erst vor wenigen Tagen in Kraft getreten war, wird diesbezüglich aktualisiert. Für Verwirrung hatte gesorgt, dass nach der neuen Verordnung auch diese Testungen erst durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst hätten veranlasst werden sollen. Dem ist nicht so.

Während nun die Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland ohne den ÖGD getestet werden können, gilt das für Reisende in inländischen Risikogebieten nicht. Ihre Testungen dürfen nur vom ÖGD veranlasst worden sein.

Alle Infos zu Testungen von Reiserückkehrern und anderen asymptomatischen Personen lesen Sie hier.

In Ergänzung zur Übersicht des Bundesministeriums für Gesundheit hat die KBV eine Praxisinfo erstellt: CORONATESTS BEI ASYMPTOMATISCHEN PERSONEN HÄUFIGE FÄLLE IN DER ARZTPRAXIS (Stand 21.10.2020).

Thema Abrechnung

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