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Corona-Impfzertifikate sollen mit bis zu 18 Euro vergütet werden

Das digitale Corona-Impfzertifikat kommt. Es verspricht Reisefreiheit. Denn der QR-Code des Zertifikats soll in jedem der 27 EU-Staaten ausgelesen werden können. Der Restaurantbesuch wird dann in Schweden ebenso möglich wie in Portugal. Arztpraxen, die die Impfung für das EU-Zertifikat dokumentieren, erhalten dafür eine Vergütung.

In Deutschland hatten bis zum Pfingstwochenende etwa 11 Millionen Menschen den vollen Impfschutz gegen COVID-19. Täglich werden es mehr. Doch der digitale Impfausweis, den die EU in der vergangenen Woche beschloss, kommt wohl erst Ende Juni. Kurz vor den Sommerferien ist damit zu rechnen, dass es einen Ansturm auf das digitale COVID-19 Impfzertifikat geben wird. Doch wer soll die Impfnachweise für die EU-Zertifikate prüfen?

Vergütung zwischen 2 und 18 Euro

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat dafür Ärzte und Apotheker vorgesehen. So sieht es die Novelle der Corona-Impfverordnung vor. Praxen, die die Impfung für das Erstellen des Zertifikats dokumentieren, sollen folgende Vergütungen erhalten:

  • Impfung in der eigenen Praxis: 6 Euro. Wird die Bescheinigung mit dem Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt, sind es nur 2 Euro.
  • Nachträgliches Zertifikat für eine Impfung, die zuvor in einem Impfzentrum oder bei einem anderen Arzt, z. B. einem Betriebsarzt, stattfand: 18 Euro wegen des deutlich höheren Prüfaufwandes.

Arztpraxen sind nicht verpflichtet, Impfnachweise auszustellen

Ist die Impfung durch die Arztpraxis bescheinigt, soll das Impfzertifikat über eine Softwareschnittstelle des Robert Koch-Instituts erstellt werden. Details über den technischen Ablauf sollen folgen. Ärzte und Apotheker sind allerdings nicht dazu verpflichtet, eine Corona-Impfung zu prüfen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hatte zuvor kritisiert, dass den Arztpraxen mit dem Impfnachweis zu viel Bürokratie aufgebürdet werde. Anders als der gelbe Impfpass der WHO, der weltweit anerkannt sei, diene das grüne EU-Zertifikat keinem medizinischen Zweck, sondern der Wiedererlangung gewisser Freiheiten wie Reiseerleichterungen.

Nachweis für Genesene

Auch Genesene haben einen Anspruch darauf, dass ihnen die überstandene COVID-19-Infektion bescheinigt wird. Für den Nachweis ihrer Genesung sollen nicht die Arztpraxen, sondern das Robert Koch-Institut zuständig sein.

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