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Coronavirus – was MFAs und ZFAs jetzt wissen sollten

KVen erhalten jetzt Schutzausrüstungen

Die ambulante Versorgung von COVID-19-Patienten wird u.a. deshalb schwieriger, weil Schutzausrüstungen fehlen. Das spüren Sie in Ihrer Praxis von Tag zu Tag deutlicher. Doch es bewegt sich etwas. Am vergangenen Freitag hat die Auslieferung von Schutzausrüstungen begonnen. Sie gingen zunächst in Depots der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen. Auch am Wochenende lieferten private Transportfirmen Schutzmasken, - handschuhe und -kittel aus.

Die KVen haben die Aufgabe, die Schutzausrüstungen an Arzt- und Zahnarztpraxen sowie an weitere Gesundheitseinrichtungen zu verteilen. Zuerst erhalten die Praxen Schutzausrüstungen, die COVID-19-Patienten behandeln oder die in besonders betroffenen Regionen liegen.

Bitte informieren Sie sich auf der Homepage Ihrer KV über den Stand der Dinge in Ihrem Bundesland. Die KBV weist ausdrücklich darauf hin, dass Sie sich nicht vorab an Ihre KV wenden müssen. Schauen sie auch auf den Homepages Ihrer üblichen Lieferanten, ob sie neue Informationen haben.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte den Kauf zentral in die Hand genommen und nach eigenen Angaben allein mehrere 10 Millionen Schutzmasken erworben. Das Robert-Koch-Institut hat außerdem Hinweise, wie ressourcenschonend mit Mund-Nasen-Schutz und FFP-Masken umgegangen werden kann.

Drei neue Leitlinien zu COVID-19

Das Coronavirus hat sicher auch Ihren Praxisalltag vollkommen verändert. Um Ihnen in dieser vollkommen neuen Situation zu helfen, hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) die neue S1-Leitlinie 053-054 veröffentlicht. Ihr Titel: „Neues Coronavirus – Informationen für die hausärztliche Praxis“. Darin heißt es z.B.: „Schutz und Sicherheit anderer Patienten und der Praxismitarbeiter/innen haben höchste Priorität.“ Zusätzlich zu grundsätzlichen Informationen für die Hausarztpraxis enthält die Leitlinie zahlreiche Links zu Themen wie


Auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) hat mit ihrer neuen Leitlinie S1-Leitlinie 128-002 auf die neue Entwicklung reagiert. Titel: „Handlungsempfehlung zur Therapie von Patient*innen mit COVID-19 aus palliativmedizinischer Perspektive“. Die DGP möchte Ärzte und Pflege auf eine steigende Zahl von Sterbefällen mit den Leitsymptomen Luftnot und Angst vorbereiten. Sie gibt klare Handlungsempfehlungen, um die palliativmedizinische Versorgung aufrecht zu erhalten.

Schließlich reagiert die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) auf die Pandemie. In ihrer neuen S1-Leitlnie 018-037 „Corona-Virus 2019 (Covid-19) Informationen für Patienten und Ärzte“ heißt es, dass es bisher keine Berichte über eine erhöhte Erkrankungsrate von Krebspatienten gibt. Die DGHO orientiere sich daher an anderen Virusinfektionen der oberen Luftwege.

Zahnärzteschaft schnürt Maßnahmenpaket

Zahlreiche Patienten, die nicht akut erkrankt sind, machen in Zeiten des Coronavirus einen großen Bogen um Praxen. Das merken Sie vor allem, wenn Sie in einer Zahnarztpraxis beschäftigt sind. Wer kommt jetzt schon zur Vorsorge oder zur Professionellen Zahnreinigung?

Um die zahnärztliche Versorgung aufrecht zu erhalten, haben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Länder (KZVen) ein gemeinsames Maßnahmenpaket geschnürt. So soll die Behandlung von Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder unter Quarantäne stehen, so weit wie möglich vermieden werden. Für Fälle, die nicht aufgeschoben werden können, werden zentral Schutzausrüstungen wie Mund-Nasen-Schutz (OP-Masken), FFP2/FFP3 Masken, Schutzbrillen und Schutzkittel beschafft. Hand- und Flächendesinfektionsmittel, Mund-Nasen-Masken und Einmalhandschuhe sollen über das Bundesbeschaffungsamt besorgt werden.

Für Fragen zu COVID-19 hat die KZBV eine Liste mit allen Ansprechpartnern in den Landeszahnärztekammern und KZVen veröffentlicht.

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