Die Herpes-Zoster-Impfung ist jetzt eine GKV-Leistung
Wer bekommt die Herpes-Zoster-Impfung?
Als Standardimpfung haben alle Personen ab dem 60. Geburtstag Anspruch darauf.
Als Indikationsimpfung bekommen sie Menschen ab dem 50. Geburtstag mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung für das Auftreten eines Herpes Zoster infolge einer Grunderkrankung, etwa:
- Angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
- HIV-Infektion
- Rheumatoide Arthritis
- Systemischer Lupus eryth.
- Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
- COPD oder Asthma bronchiale
- Chronische Niereninsuffizienz
- Diabetes mellitus
Die Impfung wird als Grundimmunisierung mit Totimpfstoff in zwei Impfdosen im Abstand von 2 bis maximal 6 Monaten durchgeführt. Da die privaten Krankenkassen die von der STIKO empfohlenen Impfungen normalerweise ebenfalls übernehmen, können Sie bei Ihren Privatpatienten die Herpes-Zoster- Impfung nun auch ganz normal mit der GOÄ-Nr. 375 abrechnen, ohne Erstattungsärger befürchten zu müssen.
Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Abrechnung exakt.
Thema Abrechnung
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