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Eine AU kann jetzt auch per Videosprechstunde ausgestellt werden

Die Videosprechstunde ist auf dem Vormarsch, die Pandemie ungebrochen – da scheint es folgerichtig, dass Patienten jetzt auch im Rahmen einer Videosprechstunde krankgeschrieben werden können.

Am 20.07.2020 hatten wir darüber berichtet, dass die Krankschreibung per Videosprechstunde in Planung sei, diese Regelung aber erst gelte, wenn das Bundesministerium für Gesundheit zustimme. Seit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 07.10. gilt sie nun.

Auf einen Blick

  • Die erstmalige Krankschreibung per Video gilt maximal für 7 Kalendertage.
  • Verlängert werden kann diese Krankschreibung nur, wenn der Patient dafür in die Praxis kommt.
  • Eine Folgeverordnung per Videosprechstunde kann nur dann ausgestellt werden, wenn der Patient wegen derselben Krankheit und einer damit verbundenen AU zuvor in der Praxis war. Weitere Folgebescheinigungen können dann auch per Video ausgestellt werden.
  • Ob der Arzt eine AU per Videosprechstunde ausstellt, entscheidet er selbst von Fall zu Fall. Patienten haben keinen Anspruch darauf


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung betont, dass die Änderung der AU-Richtlinie nichts mit der Pandemie zu tun habe. Es handele sich dabei lediglich um eine berufsrechtliche Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung.

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