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Erstellen Sie jetzt einen Notfallplan, falls Ihre Praxis schließen muss

Menschen im Gesundheitswesen haben ein höheres Berufsrisiko, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren, als Angehörige anderer Berufsgruppen. Schon im Fall einer Quarantäne muss die Praxis womöglich schließen. Arzt- und Zahnarztpraxen sollten sich daher gut für den Notfall rüsten.

Selbst wenn niemand aus dem Praxisteam an COVID-19 erkrankt, sondern nur eine Quarantäne verhängt wird, kann es ganz schnell gehen: Die Praxis muss schließen. Zeit, noch etwas herauszuholen, bleibt nicht. Ob es zu diesem Ernstfall kommt, hängt allerdings sehr vom Gesundheitsamt ab. Folgende Szenarien sind möglich:

  • Eine Einzelpraxis muss komplett schließen, nachdem ein Mitglied des Praxisteams positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde. Erst nach zwei Wochen kann wieder geöffnet werden. Die Praxis, die die Urlaubsvertretung macht, übernimmt.
  • Eine Einzelpraxis muss ihre Räume schließen. Der Arzt oder Zahnarzt kann jedoch aus dem Homeoffice seine Patienten per Telefon und Videosprechstunde beraten. Eine MFA oder ZFA organisiert den Ablauf. Patienten, die eine persönliche Konsultation benötigen, werden an andere Praxen verwiesen.
  • Eine Gemeinschaftspraxis kann je nach Entscheidung des Gesundheitsamtes ebenfalls komplett geschlossen werden. Möglich ist aber auch, dass nicht infizierte Personen den Praxisbetrieb aufrecht erhalten.
     

Ihre Praxis sollte in jedem Fall auf eine plötzliche Schließung vorbereitet sein. Verlassen Sie sich nicht auf Beispiele aus benachbarten Praxen, die unter Auflagen geöffnet bleiben durften. Es kann durchaus sein, dass das Gesundheitsamt an Ihrem Ort je nach Sachlage unterschiedlich entscheidet und ausgerechnet Ihre Praxis schließen muss.  

Das gehört in den Notfallkoffer

Der „Koffer“ sollte sich in Form eines Ordners auf dem Praxisserver befinden. Drucken Sie die Dokumente außerdem mehrmals aus und legen Sie sie in eine Mappe. Eine Papierversion sollte außerhalb der Praxis aufbewahrt werden. Für den Server braucht es einen VPN-Zugang, damit auch mobil darauf zugegriffen werden kann. Und darum geht es:

  • Kontaktdaten der Praxis, die die Vertretung übernimmt.
  • Kontaktdaten aller weiteren Stellen, die informiert werden müssen:
    • Weitere Kollegen und Kreisärzteschaft
    • Apotheken in der Umgebung
    • Institutionen, die sich ebenfalls um Ihre Patienten kümmern, z.B. Pflegeheime und Sozialstationen
  • Patienten über Schließung bzw. Arbeit aus Homeoffice informieren:
    • Aushang an der Tür mit Telefonnummer
    • Hinweis auf Homepage und Anrufbeantworter
    • Die Personen ermitteln, zu denen man länger als 15 Minuten Kontakt hatte, und über Infektion bzw. Quarantäne informieren
    • Regel festlegen, wie mit Dauerrezepten und Rezeptbestellungen verfahren wird
  • Ähnlich wie bei Urlaubsregelungen die Post umleiten, Lieferungen stoppen und Laborfahrer informieren
     

Übrigens: Arzt- und Zahnarztpraxen haben Anspruch auf Entschädigung, wenn der Praxisbetrieb wegen des Infektionsschutzes untersagt wird.  

Achtsamkeit und Selbstfürsorge

Die augenblickliche Situation der Corona-Pandemie verlangt Ihnen unglaublich viel ab. Praxisteams leisten zurzeit großartige Arbeit für ihre Patienten. Doch denken Sie auch an sich. Tun Sie sich und Ihrem Team etwas Gutes. Schon ein bunter Blumenstrauß kann die Stimmung heben. Oder bestellen Sie für das nächste Team-Meeting ein leckeres Essen. Vor allem: Reden Sie über Ihre Sorgen – ob im Team oder unter vier Augen mit dem Praxisinhaber. Denken Sie an Achtsamkeit und Selbstfürsorge – Sie haben es verdient!

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