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G-BA bindet Zahnärzte in die Schnarchtherapie ein

Die Unterkieferprotrusionsschiene ist seit November 2020 Teil der zahnärztlichen Versorgung. Jetzt steht endlich fest, wie die Kooperation mit Facharztpraxen in diesem Bereich genau aussehen soll.

In Zukunft werden Sie bei der Schnarchtherapie eng mit Schlafmedizinern zusammenarbeiten. Nur auf deren Anforderung darf die Schiene erstellt werden. Die Wirksamkeit der Schiene prüft ebenfalls der Schlafmediziner. Ein Alleingang der ZAP ist in diesem Bereich in Zukunft ausgeschlossen.

So sieht die Kooperation zwischen Facharztpraxis und ZAP aus

Eine Facharztpraxis erteilt nach umfassender Diagnostik und erfolgloser Therapie mit einer Atemmaske eine Verordnung an Sie. Die Zusammenarbeit läuft danach folgendermaßen ab:

  1. Patient kommt mit Überweisung vom Facharzt in die ZAP
  2. Untersuchung (um Kiefergelenksstörungen auszuschließen)
  3. Abformungen erstellen
  4. Modelle anfertigen
  5. Schiene herstellen
  6. Schiene eingliedern und korrekt einstellen
  7. Patient an Facharztpraxis zurücküberweisen
     

Der Facharzt kontrolliert, ob die Schiene das Atemaussetzen verhindert.

NEU: Kontrolle der Kiefergelenke

Neu ist die Kontrolle der Kiefergelenke durch die ZAP, um eine Kontraindikation einer Protrusionsschiene auszuschließen. Alle erforderlichen neuen BEMA-Positionen und ärztlichen Positionsleistungen werden laut G-BA voraussichtlich zum dritten Quartal 2021 vorliegen.

Wirkungsvolle Schnarchtherapie durch enge Abstimmung

Die Neuorganisation der Schnarchtherapie wird dazu führen, dass mehr Patienten mit diesem Beschwerdebild nachhaltig geholfen werden kann. Wie auch mit der PAR-Richtlinie ergibt sich damit ein weiterer enger Verknüpfungspunkt zwischen ZAP und Facharztpraxen. Kollegiale Kooperationen und Netzwerke werden gestärkt.

Thema Abrechnung

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