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Gute Nachrichten: 2021 bringt Entlastungen für Zahnärzte

Das Jahr 2021 bringt finanzielle Entlastungen für Zahnarztpraxen.

  • Hygienepauschale wird verlängert

Die BZÄK konnte die Hygienepauschale verlängern. Im Beschluss des Beratungsforums unter der Nummer 37 wurde die Hygienepauschale als analoge Position gemäß § 6 (1) als GOZ 3010 mit der bekannten 3010a zum Einfachsatz weiterhin bestätigt. Die Befristung läuft vorerst bis zum 31.03.2021. Allerdings gilt weiterhin, dass zeitgleich eine Faktoranpassung nach § 5 Abs. 2 mit Bezug auf die gesteigerten Hygienekosten nicht angebracht ist. Nach wie vor gilt also: entweder Hygienepauschale oder Faktorsteigerung.
 

  • Punktwert für Zahnersatz steigt an

Die Punktwerte für die Berechnung von BEMA-Positionen im Zusammenhang mit einem HKP für Zahnersatz steigen deutschlandweit auf einen Punktwert von 0,9818. Alle Positionen aus dem Bereich Teil 5 / ZE BEMA werden ab 01.01.2021 mit dem neuen Punktwert veranschlagt und berechnet. Dies ist ein Anstieg von 2,53 % in der Berechnung der Regelversorgung.

Die Krankenkassen leiden weiterhin unter einer angespannten Finanzlage. Insofern ist es eine gute Entwicklung, dass die Kostenträger den Zahnarztpraxen trotzdem entgegenkommen und für Entlastung sorgen.

Thema Abrechnung

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