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Hausärzte fordern, Telefonkontakte besser zu vergüten

Die vielen Telefonkontakte, die Ärzte während der Coronapandemie notwendigerweise zu ihren Patienten haben, sollen so wie Praxiskontakte im Allgemeinen vergütet werden. Das fordert der Deutsche Hausärzteverband. Auch PKV-Abrechnungsexperte Dr. Gerd Zimmermann, Hausarzt in Hofheim im Taunus, hält die derzeitige Vergütung für nicht ausreichend. Er rechnet: „Kommt ein Patient das ganze Quartal nicht in die Hausarztpraxis, kann die Position 01434 in Höhe von 7,14 Euro sechsmal abgerechnet werden. Pro Quartal ergibt das eine Summe von 42,84 Euro.“ Zimmermann weist zudem auf eine ungleiche Vergütung hin. „Die Abrechnungsposition 01434 ist sehr unterschiedlich dotiert. Psychotherapeuten bekommen das Vierfache dessen, was Hausärzte bekommen. Ich sehe keinen Unterschied zwischen der Gesprächsleistung eines Hausarztes und eines Psychotherapeuten.“

Extrabudgetäre Vergütung

Zimmermann rät MFAs darauf zu achten, dass alles, was während der Coronakrise gesondert zur Verfügung steht, wirklich abgerechnet wird: „Dazu gehören die vermehrten telefonischen Leistungen, die vorher überhaupt nicht berechnungsfähig waren.“ Außerdem könne man Patienten bei Verdacht auf eine Sars-Cov-2-Infektion mit einer sogenannten Pseudonummer bezeichnen, der 88240. „Dann werden alle Leistungen extrabudgetär vergütet. Man bekommt das Geld also tatsächlich in Euro und nicht zunächst den Punktwert.“

Die Abrechnung der Videosprechstunde spielt dem Abrechnungsexperten zufolge bisher keine große Rolle: „Zur Videosprechstunde braucht man zwei. Doch viele Patienten sind technisch nicht dafür ausgerüstet.“

Reihe von Kurzvideos für MFAs und ZFAs

Weitere Abrechnungsstrategien erläutert Dr. Zimmermann in der kostenfreien Reihe von  Kurzvideos  „Nah an der Praxis. Nah am Leben“ des PKV-Instituts sowie in seinem  Online-Seminar  „Sonder-Update: Alles was Sie zur EBM-Abrechnung seit dem 1.April 2020 wissen müssen!"

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