| Magazin

Hund in die Praxis? Auf keinen Fall! Oder doch?

Sind Hunde in einer Zahnarztpraxis erlaubt? „Sicherlich nicht!“, ist meist die spontane Antwort. Aber es gibt Ausnahmen, die sich mit der Hygieneverordnung vereinbaren lassen.

Neulich in der Zahnarztpraxis: Frau Issner, eine nette ältere Dame kommt mit ihrem Hund Kurt in die Praxis. Sie ist auf Gassirunde und bringt spontan ihren Hund zum Kontrolltermin mit. Sie ist schlecht zu Fuß und will sich einen zusätzlichen Weg ersparen. „Es ist doch nicht schlimm, wenn Kurt dabei ist!“, meint sie beim Eintreten, mehr eine Feststellung, als eine Frage und geht schnurstracks ins Wartezimmer. Die Kollegin an der Rezeption ist perplex und weist Frau Issner freundlich darauf hin, dass Kurt vor der Praxis warten muss und nicht ins Sprechzimmer darf. Frau Issner ist empört, schnappt sich ihren Hund und verlässt die Praxis: „Komm Kurt, wir sind hier nicht erwünscht!“

Natürlich hat die Kollegin sich völlig richtig verhalten. Haustiere sind in der Zahnarztpraxis nicht erlaubt.
 

Assistenzhunde sind keine Haustiere

Ganz anders sieht es in folgendem Fall aus: Ein neuer Patient benötigt einen Termin, andere Zahnarztpraxen hätten ihn bereits abgelehnt, wie er sagt. Er ist sehbehindert und hat einen Assistenzhund, der ihn im Alltag begleitet und ohne den er das Haus nicht verlässt.   

Assistenzhunde haben eine Spezialausbildung durchlaufen. Sie sind keine Haustiere. Sie begleiten nicht nur sehbehinderte Menschen, sondern weisen beispielsweise Diabetiker auf eine drohende Über- oder Unterzuckerung hin oder warnen Epileptiker vor einem epileptischen Anfall. Die Tiere schützen ihre Besitzer also vor lebensbedrohlichen Zuständen.
 

Ermöglichen Sie die Behandlung

Patienten mit Assistenzhund stehen vor großen Hürden bei der medizinischen Versorgung. Häufig werden sie von Arztpraxen abgewiesen. Dabei muss das nicht sein. Assistenzhunde dürfen Zahnarztpraxen betreten, denn sie stellen kein Risiko dar. Aufgrund ihrer Ausbildung erfüllen sie ihre Aufgabe und nehmen die Umgebung nicht als Bedrohung wahr. Überlegen Sie im Team, ob die Behandlung mit Assistenzhund für Sie infrage kommt, und wenn ja, dann weisen Sie beispielsweise auf Ihrer Website darauf hin. Sie machen damit Betroffenen das Leben ein bisschen leichter.
 

6 Punkte, die Sie bei der Arbeit mit Assistenzhunden beachten sollten

Beachten Sie bei der Arbeit mit Assistenzhunden Folgendes:

  1. Fragen Sie gleich bei der Terminvereinbarung, wie Sie mit dem Hund umgehen sollen. Oft dürfen diese Tiere weder berührt noch angesprochen werden.
  2. Planen Sie den Termin gut: Lassen Sie Patient und Hund sofort ins Sprechzimmer durch. Sorgen Sie für kurze Wege für Hund und Halter innerhalb der Praxis und lassen Sie sie nicht in den Wartebereich. So verhindern Sie, dass andere Patienten verunsichert werden und können die Hygienemaßnahmen knapphalten.
  3. Seien Sie auch auf spontane Besuche von Patienten mit Assistenzhund vorbereitet.
  4. Machen Sie in Ihrer Praxis darauf aufmerksam, dass Sie Behandlungen mit Assistenzhund durchführen, damit Ihre übrigen Patienten darauf vorbereitet sind.
  5. Erkundigen Sie sich beim örtlichen Gesundheitsamt über mögliche Vorgaben und machen Sie sich mit den Hygieneanforderungen vertraut.
  6. Planen Sie operative Eingriffe mit einer Begleitperson, ohne Assistenzhund.

Wichtig: Hat ein Teammitglied Angst vor Hunden, sollten Sie auch keine Assistenzhunde in Ihrer Praxis zulassen. Die Patienten verstehen das eher, als wenn sie sich hinter dem Argument „Hygiene“ verstecken.
 

RKI: Hygienevorschriften für Therapiehunde

Laut RKI sind Therapiehunde in Gesundheitseinrichtungen nicht verboten. Lesen Sie dort nach, vieles lässt sich auf die Zahnarztpraxis übertragen.    

 

Thema Abrechnung

Machen Sie sich fit!

Bilden Sie sich wei­ter und wer­den Sie zer­tifi­zierte Ab­rechungs­mana­gerin.


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.