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Internisten fordern Maskenpflicht für Patienten in Arztpraxen

Von heute an gilt nahezu bundesweit die Maskenpflicht beim Einkauf sowie in Bus und Bahn, um COVID-19 einzudämmen. In Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäusern hingegen müssen Patienten bisher keine Masken tragen. Das wollen die Internisten ändern.

Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) fordert, die Maskenpflicht auch auf Arztpraxen und Krankenhäuser auszuweiten. Bisher ist der Mund-Nasen-Schutz für Patienten nicht vorgeschrieben, sondern nur empfohlen. Das reicht BDI-Präsident Prof. Hans Martin Hoffmeister zufolge nicht aus: „Wir fordern die Bundesländer auf, die Maskenpflicht auf Arztpraxen und Krankenhäuser ausnahmslos auszuweiten.“ Nur so könnten das medizinische Personal sowie Patientinnen und Patienten, die auf akute Behandlungen angewiesen sind, angemessen geschützt werden.

Einfache Masken für Ihre Patienten

Statistiken, wie viele Praxisinhaber die Schutzmaske bei Patienten bisher zur Pflicht machen, gibt es nicht. Allerdings können Sie als MFA oder ZFA aktiv etwas zum Schutz vor dem Coronavirus beitragen, wenn Sie selbst Schutzmasken an Ihre Patienten aushändigen. Voraussetzung ist natürlich, dass in Ihrer Praxis genug einfache Masken vorhanden sind.

Die sogenannten „Community-Masken “ oder „DIY-Masken“ sind aus Stoff selbst genäht und wiederverwendbar. Auch Hersteller bieten waschbaren Mund-Nasenschutz an, der meist aus Baumwolle ist. Waschbare Masken sollten unter Einhaltung der Hygienevorschriften zentral gesammelt und bei mindestens 60 Grad gewaschen werden, besser bei 95 Grad. Das ist aufwendig. Zudem kosten diese wiederverwendbaren Masken je nach Anbieter zwischen sechs und zehn Euro.

Günstiger sind Einwegmasken, die entsorgt werden können, sobald der Patient die Praxis verlässt. Einen Überblick über die Maskentypen, ihre Schutzwirkung und den Umgang gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Schutzmaske auf Rezept

Gesundheitspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion regen an, dass Ärzte FFP2- und FFP3-Schutzmasken verordnen können. Möglich solle dies nur für Hochrisikopatienten sein. Die Schutzmaske auf Rezept könne den Weg zurück in ein normales Leben erleichtern. Der G-BA müsse die Empfängergruppen definieren. Allerdings legen die Unionspolitiker Wert darauf, dass genug Schutzmasken vorhanden sind und medizinisches Personal zuerst versorgt wird.

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