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Kostenplan: In 6 Schritten zu mehr Transparenz und zufriedenen Patienten

Privat Versicherte brauchen eine Kostenplanung, um die Leistungsübernahme durch ihre PKV und ihren Eigenanteil abschätzen zu können. Weisen Sie in der Kostenplanung nur die Hauptleistung aus, nicht aber die Begleitleistungen, senkt das zwar die Summe auf dem Kostenvoranschlag. Wegen der am Ende deutlich höheren Rechnung ist aber Ärger vorprogrammiert. Bereiten Sie Ihre Patienten besser in 6 Schritten auf die tatsächlichen Kosten vor.

Viele Patienten machen ihre Zusage für die Behandlung vom Endpreis abhängig. Aus diesen Gründen verzichten manche Zahnarztpraxen in der Kostenplanung auf die Begleitleistungen. Sie sollten dabei aber bedenken, dass Begleitleistungen bis zu 45 % höhere Kosten verursachen können. Besser ist es, durch eine transparente Kostenplanung sowie gute Aufklärung und Begleitung Patienten vor finanziellen Überraschungen zu bewahren.

Nehmen Sie sich Zeit für Beratung

Gut informierte Patienten wissen Ihre Beratung und die Erläuterung der Kosten zu schätzen und sind über die Gesamtsumme weniger schockiert. Ein gut informierter Patient akzeptiert einen höheren Kostenvoranschlag leichter als ein Patient, dem der Kostenvoranschlag kommentarlos mit der Post zugestellt wird.

In 6 Schritten zum transparenten Kostenplan

Schritt 1: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Befund- und Versorgungssituation. Anhand der Daten lassen sich Begleitleistungen schnell erkennen. Benötigt der Patient z. B. eine umfassende mundhygienische Begleitung während der Rekonstruktionsphase, fallen Begleitleistungen im Bereich der Prophylaxe an: z. B. GOZ 1000, 1010, 4005 oder 4060. Ist der Patient sehr sensibel, können zusätzliche Anästhesien anfallen: z. B. GOZ 0080, 0090 oder 0100.

Schritt 2: Anhand der Behandlungsplanung, z. B. für Zahnersatz oder eine Schienentherapie, erstellen Sie einen detaillierten Kostenplan für Zahntechnik und Chairside-Leistungen.

Schritt 3: Besprechen Sie mit dem Behandler die Befundsituation und erfragen Sie, ob bei diesem Therapieplan weitere Leistungen anfallen, z. B. 8000, 8010 oder 8020.

Schritt 4: Berücksichtigen Sie behandlertypische Leistungen. Viele Zahnärzte verwenden grundsätzlich einen Gesichtsbogen oder führen bei Präparationen eine subgingivale Kürettage durch, andere Zahnärzte verzichten darauf.

Schritt 5: Erstellen Sie eine Kostenplanung anhand der notwendigen Behandlungssitzungen. Planen Sie die Gebührenpositionen sitzungsgetrennt, um keine Begleitleistung zu vergessen.

Beispiele: Nach der Entfernung von Zahnstein erfolgt in der Folgesitzung eine 4060, ggf. die GOZ 1010. Nach einer indirekten Überkappung erfolgt in der Folgesitzung eine Vitalitätsprobe. Nach einer subgingivalen Kürettage erfolgt eine GOZ 4150. Langdauernde Therapieplanungen können eine mehrfache Ä1 auslösen. Wenn Partner oder Angehörige beraten werden, können Sie die Ä 4 einplanen.

Schritt 6: Bestellen Sie den Patienten für eine detaillierte Erläuterung des Heil- und Kostenplanes ein. Besprechen Sie die einzelnen Posten und weisen Sie auf Begleitleistungen hin, die zwar planbar sind, aber nicht zwangsläufig anfallen.  

Thema Abrechnung

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