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Leserfrage: BEB 0732 bei einer vollverblendeten Krone möglich?

Wir planen bei einer GKV-Patientin eine vollverblendete Einzelkrone als gleichartige Versorgung. Können wir im Kostenvoranschlag die BEB 0732 (Desinfektion) + Material berücksichtigen, ohne dass wir die 5170 als selbstständige Leistung aufnehmen?

Antwort unserer Expertin:

Bei einer gleichartigen Versorgung würde ich die BEB 0732 nicht mittels HKP Teil II ansetzen. Aller Voraussicht nach werden Sie damit Ärger mit Ihrer KZV bekommen, da die Desinfektion bei der Regelversorgung eingeschlossen ist.
Die BEB 0732 sollten Sie nur bei einer andersartigen Versorgung planen oder bei außervertraglichen Leistungen, wie beispielsweise Gesichtsbogen.

Thema Abrechnung

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