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Leserfrage: PAR-Therapie an Dentalhygienikerin delegieren?
Antwort unserer Expertin:
Der Delegationsrahmen gibt eindeutig vor, dass nichtchirurgische Leistungen auch eine Dentalhygienikerin (DH) erbringen darf. Trotzdem empfehle ich Ihnen, hierfür bei der Rechtsabteilung der ZÄK ihr Einverständnis einzuholen. Der Delegationsrahmen ist in manchen Punkten schwammig formuliert und die ZÄK bewertet delegierfähige Leistungen oft je nach Ausbildung und Weiterbildung der DH. Falls es doch zum Rechtsstreit kommt, sind Sie mit dem Einverständnis der ZÄK auf der sicheren Seite.
Thema Abrechnung
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