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Notdienst: So viel können Sie für die Wiedereingliederung einer Krone verlangen

Eine provisorische Krone hat sich gelöst, der Patient hat Schmerzen und will den Zahnstumpf so schnell wie möglich versorgen lassen. Diese Behandlung lässt sich gut im Notdienst durchführen. Achten Sie aber darauf, dass Sie wirtschaftlich abrechnen.

Gerade jetzt kommt es häufiger als sonst zu Notfallbehandlungen an fremden Patienten, denn manche Zahnarztpraxen arbeiten nach wie vor auf Sparflamme. Bei der Abrechnung ist Fingerspitzengefühl gefragt, denn die Kosten für das Wiedereingliedern eines provisorischen Zahnersatzes alio loco trägt der Notfallpatient privat. Trotzdem sollten Sie nicht auf ein wirtschaftliches Honorar verzichten.

Festzuschuss deckt gesamte rekonstruktive Phase ab

Mit dem Festzuschuss sind alle Tätigkeiten der rekonstruktiven Phase abgedeckt. Die Wiedereingliederung einer alio loco angefertigten Krone im Notdienst löst deshalb keinen Festzuschuss aus. Die GKV kommt für Ihre Notfallversorgung nicht auf.

Klären Sie den Patienten auf

Der Patient hat die Wahl: Kostenfreie Behandlung durch den Hauszahnarzt zu dessen Öffnungszeiten oder Notfallbehandlung auf eigene Rechnung. Über diese beiden Möglichkeiten müssen Sie aufklären. Erläutern Sie außerdem, welche Folgen eine Nichtbehandlung des Zahnstumpfes haben kann. Die Entscheidung für oder gegen die sofortige Behandlung liegt beim Patienten. Wichtig: Vereinbaren Sie die private Behandlung mit dem Patienten via BMV-Z.

Kalkulieren Sie wirtschaftlich!

Sie müssen ein Honorar erwirtschaften, das Ihrer Wirtschaftlichkeitsstunde entspricht. Das bedeutet: Bei einer Wirtschaftlichkeitsstunde von 250,00 € ist für eine Behandlungszeit von 15 Minuten ein Honorar von 63,00 € erforderlich. Ziehen Sie für die Abrechnung deshalb nicht nur die Eingliederung der Krone als analoge Position gemäß § 6 (1) GOZ heran:

Beispiel 1: Wiedereingliederung einer alio loco hergestellten prov. Krone (Orientierung an der BEMA 24c, die ein Honorar von 8,70 € erbringt).

GOZLeistungFaktorHonorar
2260aWiedereingliederung einer alio loco hergestellten provisorischen Krone, je Krone gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend GOZ 2260 Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung, je Zahn1,58,44 €

Der Faktor gibt Ihnen je nach Umfang und Zeitbedarf einen größeren Spielraum.

Beispiel 2: Eingliederung einer alio loco hergestellten prov. Krone an Zahn 16. Bei einer ca. 15-minütigen Behandlung sollten Sie folgende Begleitleistungen beachten:

GOZLeistungFaktorHonorar
0030Kostenplanung1,011,25 €
Ä 5Symptombezogene Untersuchung2,310,72 €
Ä 1Beratung via BEMA!-ca. 9,00 €
0070Vitalitätsprobe2,36,47 €
0080Oberflächenanästhesie vor Infiltrationsanästhesie1,52,53  €
0090Anästhesie2,26,75 €
§ 4Material Ampulle ... €
4055Entfernung von weichen/harten Belägen an Zahn 162,01,46 €
2260aWiedereingliederung einer alio loco hergestellten provisorischen Krone, je Krone gemäß § 6 (1) GOZ entsprechend GOZ 2260 Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung, je Zahn2,011,25 €
§ 9Entfernung von Zementresten und Politur-8,44 €
 Gesamtsumme 67,87 €

 

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