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Streit um die „Apps auf Rezept“

Am 6. Oktober 2020 machte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen weiteren Schritt zur digitalen Patientenversorgung. Es stellte sein DiGA-Verzeichnis online. DiGA sind Apps, die vom Arzt verordnet werden können. Ihre Zahl hat sich seit dem Start versechsfacht. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen sind mit der aktuellen Entwicklung nicht einverstanden.

Eine App für Patienten mit Tinnitus und eine App für Patienten mit Angststörung standen ganz am Anfang. Inzwischen beinhaltet das Verzeichnis der DiGA (digitale Gesundheitsanwendung) zwölf Apps, Tendenz steigend. Jede DiGA soll den Patienten dabei unterstützen, selbstbestimmt mit seiner Erkrankung, Behinderung oder Verletzung umzugehen. Häufig ist die Kommunikation mit dem Arzt möglich, so dass gesundheitliche Veränderungen rechtzeitig erkannt und die Behandlung daran angepasst werden kann. Wie Sie in Ihrer Praxis mit DiGA umgehen können, erläutert der Deutsche Hausärzteverband.

Apps für unterschiedlichste Bedürfnisse

DiGA gibt es inzwischen in den Kategorien Herz und Kreislauf, Hormone und Stoffwechsel, Krebs, Muskeln, Knochen und Gelenke, Nervensystem, Ohren sowie Psyche. Dies sind nur drei Beispiele:

  • Rehappy unterstützt Praxisteam und Patienten nach einem Schlaganfall. Die App hat z.B. einen Aktivitätstracker.
  • Bereits fünf DiGA sind für Patienten mit psychischen Problemen zugelassen. Invirto enthält eine Virtual-Reality-Brille, mit der Angstpatienten u.a. ihre Angstgedanken bewältigen sollen.
  • Vivira bietet täglich vier Übungen, um Rücken-, Knie- und Hüftschmerzen zu lindern. Die App wendet sich z. B. an Osteoporosepatientinnen.
     

Alle DiGA können auf Rezept verordnet werden. Sie sind dem BfArM zufolge als Medizinprodukt zertifiziert und transparent aufbereitet. Doch genau daran entzündet sich Kritik.

Kassen wollen stärker mitreden

In einer Anhörung zum Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) des Deutschen Bundestages protestierten die Krankenkassen. Sie möchten bei der Zulassung einer DiGA mitreden und die Zulassung nicht allein dem BfArM überlassen. Auch seien die Apps zu teuer. Die Hersteller verlangten Preise, die in keinem Verhältnis zur Leistung des Arztes stünden. Die Kassen würden die Höchstpreise am liebsten selbst festlegen. Schließlich werfen die Gesundheitsexperten der Krankenkassen dem BfArM Intransparenz vor. Es sei nicht klar, warum eine DiGA abgelehnt worden sei und wo Warnhinweise in den Apps eingebaut würden.

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