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Telefonische Krankschreibung bis 31. Mai verlängert
Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege können sich noch bis zum 31. Mai per Telefon krankschreiben lassen. Danach müssen sie wieder in die Praxis kommen, um sich krankschreiben zu lassen. Das beschloss heute der Gemeinsame Bundesausschus (G-Ba). Auf diese Weise sei die Rückkehr zum Regelbetrieb mit entsprechender Vorbereitungszeit gewährleistet, so die KBV.
Thema Abrechnung
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