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Telefonische Krankschreibung bis 31. Mai verlängert

Nach dem 31. Mai endet die Ausnahmeregelung zum Ausstellen einer AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese. Patienten müssen sich dann wieder persönlich in der Praxis vorstellen.

Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege können sich noch bis zum 31. Mai per Telefon krankschreiben lassen. Danach müssen sie wieder in die Praxis kommen, um sich krankschreiben zu lassen. Das beschloss heute der Gemeinsame Bundesausschus (G-Ba). Auf diese Weise sei die Rückkehr zum Regelbetrieb mit entsprechender Vorbereitungszeit gewährleistet, so die KBV.

Thema Abrechnung

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