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Unsere Auslese von heute

Alles, was im Augenblick nicht zwingend notwendig ist, wird vorübergehend ausgesetzt oder kann verschoben werden. Dazu gehören das Mammografie-Screening ebenso wie die Früherkennungsuntersuchungen, die, wenn sie jetzt aufgrund des Coronavirus außerhalb der vorgegebenen Zeiträume und Toleranzgrenzen stattfinden, trotzdem abgerechnet werden können.

Letzteres gilt für die U6, U7, U7a, U8 und U9. KBV und GKV-Spitzenverband haben vereinbart, dass die festen Zeiträume für diese Früherkennungsuntersuchungen bis zum 30. September 2020 ausgesetzt werden.

Mehr dazu auf der Seite der KBV.

Mammografie-Screening verschoben

Wegen der Infektionsgefahr werden außerdem ab sofort bis zum 30. April keine Einladungen mehr zum Mammografie-Screening verschickt. Das haben der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und das Ministerium für Gesundheit gestern vereinbart. Zum Ende dieser Woche werden alle Standorte der Screening-Einheiten geschlossen. Nach dem 30. April wird der Versand der Einladungen dann nachgeholt.

Frauen, die kürzlich untersucht worden sind und bei denen es zu einem auffälligen Befund kam, erhalten unverändert eine zeitnahe Abklärungsdiagnostik. Frauen mit akut auffälligen Befunden außerhalb des Screenings werden wie bisher weiterbehandelt.

Mehr dazu auf der Seite der KBV.

Notfallplan Dialyse

KBV und GKV-Spitzenverband haben darüber hinaus einen Notfallplan zur gesicherten Versorgung von Dialyse-Patienten auf die Beine gestellt. Was hierbei zu beachten ist und wie Sie sicher abrechnen, lesen Sie auch auf der Seite der KBV.

 

 

Thema Abrechnung

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