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Videosprechstunde ab 1. April unbegrenzt möglich

Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion sollen Patienten in keinem Fall eine Arztpraxis aufsuchen. Das wissen Sie und das kommunizieren Sie Ihren Patienten seit vielen Wochen. Videosprechstunden sind eine Möglichkeit, Ihre Patienten trotzdem gut zu betreuen und gleichzeitig die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Bisher können Ärzte pro Quartal höchstens 20 Prozent ihrer Patienten ausschließlich per Video behandeln. Diese Einschränkung heben Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband zum 1. April auf. Sowohl die Behandlung als auch die Menge der Leistungen sind von da an unbegrenzt möglich.

Die neue Regelung gilt vorerst für das zweite Quartal 2020. Spätestens zum 31. Mai prüfen KBV und Krankenkassen, ob die unbegrenzte Videosprechstunde verlängert wird.

Arzt und Patient benötigen einen Bildschirm mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher sowie eine Internetverbindung. Eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich. Möglich ist auch, einen von der KBV zertifizierten Anbieter von Software für Videosprechstunden zu nutzen. Viele von ihnen bieten ihre Software während der Corona-Krise kostenlos an, darunter arztkonsultation.de, CompuGroup Medical SE und die Deutsche Arzt AG.

 

Folgende Gebührenordnungspositionen (GOP) können für die Videosprechstunde abgerechnet werden:
 

  • GOP 01439: Betreuung eines Patienten im Rahmen einer Videosprechstunde (88 Punkte / 9,52 Euro)
  • GOP 01450: Technik- und Förderzuschlag (40 Punkte / 4,33 Euro / extrabudgetär)

Mehr zur Abrechnung der Videosprechstunde auf der Seite der KBV.

 

Thema Abrechnung

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