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Weitere Maßnahmen zur Entlastung von Arzt- und Zahnarztpraxen

Zum Ende der vergangenen Woche und mit Beginn der neuen Woche haben der G-BA und die Bundesregierung weitere Maßnahmen und Sonderregelungen zur Entlastung von Arzt- und Zahnarztpraxen und zur Risikominimierung von Patienten getroffen. Das Paket ist umfangreich, lesen Sie hier unsere Zusammenschau und vertiefen Sie Ihr Wissen, indem Sie auf die Links klicken.

Aktualisierte S 1-Leitlinie

Die S1-Leitlinie „Neues Coronavirus – Informationen für die hausärztliche Praxis“ liegt bereits heute aktualisiert vor, nachdem sie erst vor Kurzem erstmalig veröffentlicht worden war (wie in unserer News vom 23. März berichtet). Die aktualisierte Fassung können Sie sich hier herunterladen.

Patientenflyer „Häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung“

Das Robert Koch Institut stellt als Download einen Patientenflyer zur Verfügung, der sich an Patienten und Angehörige wendet. Thema: „Häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung“. Der Flyer gibt Betroffenen und ihren Angehörigen Orientierung im Falle einer häuslichen Isolierung aufgrund einer diagnostizierten Covid-19-Erkrankung. Den Flyer können Sie sich hier zur Weitergabe an Ihre Patienten herunterladen.

Sonderregelungen in Zeiten der Coronakriese

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-Ba) hat in einer Pressemitteilung vom 27. März die zeitlich befristeten Sonderregelungen im Zeichen der Pandemie mit SARS-CoV-2 zusammengefasst, die Sie sich ebenso hier herunterladen können.

Die Regelungen sollen Krankenhäuser und Ärzte sowie Zahnärzte entlasten und die Infektionsrisiken für Patienten verringern. Im Einzelnen geht es um die Aussetzung bzw. Fristverlängerung von zeitlichen Vorgaben bei der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, die Verordnung von Medikamenten auch nach telefonischer Anamnese, gelockerte Dokumentationspflichten bei DMP-Patienten, die Ausstellung einer AU bis zu 14 Tage auch nach telefonischer Anamnese und andere Maßnahmen.

Schutzschirm für Praxen

Alles zum Thema „Schutzschirm für Praxen“ infolge von Covid-19 und welche Ansprüche Arzt- und Zahnarztpraxen ihrer Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung gegenüber geltend machen können, lesen Sie auf der Seite der KBV.

 

Schmerztherapie per Video

Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass der Bewertungsausschuss Ende letzter Woche beschlossen hat, dass schmerztherapeutische Gespräche ab dem 1. April auch per Video erfolgen dürfen. Und zwar nicht nur während der Coronavirus-Pandemie, sondern dauerhaft. Mehr dazu auf der Seite der KBV.

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