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Wer soll getestet werden? RKI gibt neue Linie vor
Demnach ist der Kontakt zu einer infizierten Person bei Auftreten von Symptomen keine zwingende Voraussetzung mehr für einen Test.
Nach wie vor aber trifft diese Entscheidung der Arzt. Getestet werden sollte dann, wenn akute Krankheitssymptome wie Geruchs- oder Geschmacksstörungen, erhöhte Temperatur, Husten oder Halsschmerzen vorliegen. Die Kassen übernehmen in diesen Fällen die Kosten.
Laden Sie sich auch das vom RKI aktualisierte Flussschema zu Maßnahmen und Testkriterien bei Verdacht auf Covid-19 herunter.
Thema Abrechnung
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