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Der Countdown läuft: Anschluss an die Telematikinfrastruktur ab 2019 Pflicht

Wie kürzlich in der Presse berichtet, sind bis heute viel zu wenige Arztpraxen an das Netzwerk der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) angeschlossen. Dabei sind Ärzte und Psychotherapeuten ab 1.1.2019 verpflichtet das so genannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) bei jedem ersten Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal durchzuführen. Wie das konkret funktioniert, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Telemedizin, den Sie auch in der aktuellen Ausgabe von

MFA exklusiv finden.

Was bedeutet die Telemedizin für die Praxisorganisation?

Die Zukunft macht auch vor Arztpraxen nicht halt. Ob wir nun mit allem einverstanden sind oder nicht: Die Digitalisierung ist schon in vollem Gange und die elektronische Gesundheitskarte Alltag. Laut E-Health-Gesetz müssen bis zum 31. Dezember 2018 alle Akteure im Gesundheitswesen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Praxen, die ab Januar keine Online-Prüfung der elektronischen Gesundheitskarte durchführen, müssen mit Honorarkürzungen rechnen.

Die Telematik (Kombination der Wörter Telekommunikation und Informatik) soll ermöglichen, dass alle Beteiligten im Gesundheitswesen miteinander verbunden sind: Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Krankenhäuser, KVen, Apotheken usw. Ziel ist es, dass Daten einfacher und schneller ausgetauscht werden und auch Patienten selbst wichtige Informationen übermitteln können.

Technische Ausstattung

Um die Online-Dienste nutzen zu können, benötigt Ihre Praxis ein Zugangsgerät zur Telematikinfrastruktur – einen sogenannten Konnektor. Das ist ein Internetrouter, der die sensiblen Patienteninformationen über sichere Verbindungen an andere Ärzte, Zahnärzte und Co. übermittelt. Damit das funktioniert, ist ein VPNZugangsdienstanbieter (VPN = Virtual Private Network, virtuelles privates Kommunikationsnetz) nötig.

Praxistipp: Setzen Sie sich am besten mit Ihrem ITDienstleister in Verbindung.

Außerdem brauchen Sie ein E-Health-fähiges Kartenterminal, um wie gewohnt die Karten der Patienten einzulesen.

Wartezeiten einplanen

Falls Ihre Praxisleitung Sie oder eine Kollegin mit der Bestellung der Geräte beauftragt hat, planen Sie Lieferzeiten ein. Da sich momentan unzählige Praxen mit dem notwendigen Equipment ausstatten, dauert es ein paar Wochen, bis Sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. So gehen Sie am besten vor:

  1. Suchen Sie sich einen Anbieter, der Geräte und Software führt, die von der Gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, www.gematik.de) für die Telematikinfrastruktur zugelassen sind.
  2. Bestellen Sie eine Praxiskarte, eine sogenannte SMC-B (Security Module Card Typ B-Karte). Diese ist nötig, damit der Konnektor eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur aufbauen kann. Bis diese geliefert wird, dauert es etwa zehn Tage.
  3. Wenn die Karte da ist, machen Sie einen Termin mit Ihrem Anbieter, der Ihnen die Geräte installiert.
  4. Lesen Sie die erste elektronische Gesundheitskarte eines Patienten ein und machen Sie eine Online-Prüfung. Vergleichen Sie die auf der Karte gespeicherten Versichertendaten mit denen der Krankenkasse. Und schon sind Sie Teil der Telematikinfrastruktur.

Vorteile für Patienten und Praxen

Sicher fragen immer mal wieder Patienten nach, was das denn soll. Hier sind einige wichtige Argumente, die Sie an Ihre Patienten weitergeben können:

Die Telematikinfrastruktur soll vor allem den Austausch zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen erleichtern und so die Patientensicherheit erhöhen.

Praxisbeispiel: Sie haben einen Patienten, der über starke Magenschmerzen klagt. Mit einem Blick auf seinen Medikationsplan in der Online-Patientenakte kann die Ärztin nun direkt sehen: Der Patient hatte vor Kurzem eine Weisheitszahn-Operation und der Zahnarzt hat ihm Schmerzmittel verordnet, auf die er empfindlich reagiert. Die Ärztin verschreibt ihm ein Medikament gegen die Magenschmerzen und sieht auch sofort, welche Allergien und sonstige Notfalldaten für den Patienten zu beachten sind. Für Sie als MFA kann die Digitalisierung also ebenfalls eine Erleichterung darstellen, da Sie alle wichtigen Informationen der  Patienten stets griffbereit vorliegen haben.

Förderung beantragen

Nachdem Sie die erste elektronische Gesundheitskarte abgeglichen haben, können Sie eine Förderung für die Erstausstattung mit den Geräten beantragen. Dies läuft über Ihre zuständige KV. Dort erhalten Sie auch alle nötigen Informationen zum richtigen Vorgehen.

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