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Der GOÄ-Hygienezuschlag nach A245 – so rechnen Sie ab!

Entscheidend ist hier, ob ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt zustande kommt. Er ist Voraussetzung für die Abrechnung der Nr. A245, die nach derzeitigem Stand noch bis zum 30.09.2020 möglich ist; allerdings rechnen wir damit, dass die Gültigkeitsdauer verlängert wird.

Fall 1: Ein Patient kommt zur Beratung, Untersuchung der Brustorgane einschließlich RR-Messung und Lungenfunktionsprüfung.
 

GOÄ-Nr.LeistungFaktorHonorar
1Beratung2,310,72 €
5Symptombezogene Untersuchung2,310,72 €
605Ruhespirographische Untersuchung1,825,39 €
605aDarstellung der Flussvolumenkurve1,814,69 €
A245

Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der Covid-19-Pandemie, je Sitzung

analog Nr. 245 GOÄ, erhöhte Hygienemaßnahmen, zum 2,3-fachen Satz
2,314,75 €


Fall 2: Eine Patientin erscheint zur Blutentnahme zur Diabeteskontrolle in der Praxis. Die Blutentnahme wird von einer MFA durchgeführt.

 

GOÄ-Nr.LeistungFaktorHonorar
250

Blutentnahme

1,84,20 €


Hier ist der Ansatz des Zuschlags A245 nicht möglich, weil kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt zustande kommt.

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Thema Abrechnung

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