| Magazin

Die Herpes-Zoster-Impfung ist jetzt eine GKV-Leistung

Bisher konnten wir unseren Patienten diese Impfung nur als IGeL anbieten, aber seit 1. Mai 2019 ist sie endlich Kassenleistung.

Wer bekommt die Herpes-Zoster-Impfung?

Als Standardimpfung haben alle Personen ab dem 60. Geburtstag Anspruch darauf.

Als Indikationsimpfung bekommen sie Menschen ab dem 50. Geburtstag mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung für das Auftreten eines Herpes Zoster infolge einer Grunderkrankung, etwa:

  • Angeborene bzw. erworbene Immundefizienz bzw. Immunsuppression
  • HIV-Infektion
  • Rheumatoide Arthritis
  • Systemischer Lupus eryth.
  • Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
  • COPD oder Asthma bronchiale
  • Chronische Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus


Die Impfung wird als Grundimmunisierung mit Totimpfstoff in zwei Impfdosen im Abstand von 2 bis maximal 6 Monaten durchgeführt. Da die privaten Krankenkassen die von der STIKO empfohlenen Impfungen normalerweise ebenfalls übernehmen, können Sie bei Ihren Privatpatienten die Herpes-Zoster- Impfung nun auch ganz normal mit der GOÄ-Nr. 375 abrechnen, ohne Erstattungsärger befürchten zu müssen.

Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Abrechnung exakt.

Thema Abrechnung

Machen Sie sich fit!

Bilden Sie sich wei­ter und wer­den Sie zer­tifi­zierte Ab­rechungs­mana­gerin.


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.