

Eine AU kann jetzt auch per Videosprechstunde ausgestellt werden
Am 20.07.2020 hatten wir darüber berichtet, dass die Krankschreibung per Videosprechstunde in Planung sei, diese Regelung aber erst gelte, wenn das Bundesministerium für Gesundheit zustimme. Seit Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 07.10. gilt sie nun.
Auf einen Blick
- Die erstmalige Krankschreibung per Video gilt maximal für 7 Kalendertage.
- Verlängert werden kann diese Krankschreibung nur, wenn der Patient dafür in die Praxis kommt.
- Eine Folgeverordnung per Videosprechstunde kann nur dann ausgestellt werden, wenn der Patient wegen derselben Krankheit und einer damit verbundenen AU zuvor in der Praxis war. Weitere Folgebescheinigungen können dann auch per Video ausgestellt werden.
- Ob der Arzt eine AU per Videosprechstunde ausstellt, entscheidet er selbst von Fall zu Fall. Patienten haben keinen Anspruch darauf
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung betont, dass die Änderung der AU-Richtlinie nichts mit der Pandemie zu tun habe. Es handele sich dabei lediglich um eine berufsrechtliche Lockerung des Verbots der ausschließlichen Fernbehandlung.

Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 80 90
E-Mail: info@pkv-institut.de
Newsletter
Registrieren Sie sich kostenlos für unseren Newsletter und erhalten Sie regelmäßig Infos zu aktuellen Veranstaltungen und News.
Weitere Einblicke
Bleiben Sie informiert und lassen Sie sich inspirieren! Folgen Sie uns auf Facebook und Youtube!