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Geschiebe wiederverwendet: Welche GOZ-Position löst das aus?

Unsere Zahnärztin plant einen neuen Modellguss und möchte die Geschiebe vom alten Modellguss in den neuen Zahnersatz einarbeiten. Sie benutzt also das Gegenstück im Mund weiter und arbeitet in den neuen Modellguss das vorhandene Verbindungsteil ein. Löst das eine zusätzliche GOZ-Position aus oder nur eine BEB-Leistung auf der Laborrechnung? Wie halte ich das auf dem HKP fest?

Antwort unserer Expertin:

Dafür können Sie in der GOZ die 5090 ansetzen und ggf. noch die Abformung dafür planen (5170, 5180 oder 5190). Den Rest rechnen Sie über § 9 BEB ab. In der Bemerkungszeile geben Sie an, dass das vorhandene Geschiebe in den neuen Modellguss eingearbeitet wird, um das Geschiebeteil im Mund verwenden zu können, da noch suffizient.

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