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Leserfrage: Abrechnung Beratung Implantat

Einige Male pro Jahr kommt zu uns ein Kieferchirurg in die Praxis und berät GKV-Patienten zu Implantaten. Wir möchten gerne die Ä1 abrechnen und ggf. die 0030 für den HKP. Welches Formular können wir verwenden, um hier im Vorfeld die Patienten zu informieren und sicherzustellen, dass sie die Kosten übernehmen?

Antwort unserer Expertin

Sie können im Vorfeld mittels BMV-Z die Beratung als private Leistung vereinbaren und die Sitzung insgesamt als außervertragliche Leistung anbieten. Neben den Leistungen des Anästhesisten können Sie die 0030, die Ä1 + Ä4 (Beratung Partner) oder Ä 34, Ä5, ggf. 1000, 4000, 4005, 6190 vereinbaren. Nutzen Sie Planungsmodelle, käme die 0050/0060, 5170 + § 9 hinzu, ggf. 8080.

Als Formular verwenden Sie einfach die private Kostenvereinbarung mittels BMV-Z, z. B. wie bei einer PZR.

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Thema Abrechnung

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