| Magazin

Leserfrage: In Notfallsprechstunde Krone provisorisch eingesetzt. Was rechnen wir ab?

Eine Kassenpatientin kam in unsere Notfallsprechstunde, weil sie ihre Metallkeramikkrone im Frontzahnbereich verloren hatte. Wir konnten die Krone wegen Karies und Randspalt nur provisorisch einsetzen. Was rechnen wir jetzt ab?

Antwort unserer Expertin:

Es handelt sich um eine private Leistung, denn insuffiziente Versorgungen können nicht zulasten der GKV eingegliedert werden. Sie rechnen das temporäre Eingliedern der Krone ohne Festzuschuss als private Leistung via BMV-Z ab. Zusätzlich berechnen Sie eine analoge Position, denn in der GOZ gibt es ebenfalls keine Position für die temporäre Eingliederung einer definitiven insuffizienten Krone.

Es ist immer schwierig, wenn Patienten mit Beschwerden in die Praxis kommen und die Kosten dann privat übernehmen müssen. Allerdings sieht die GKV in einem solchen Fall keine andere Möglichkeit vor. Es bleiben nur zwei Möglichkeiten: Entweder private Berechnung oder Sie erbringen diese Leistung als Service. Der Zugriff auf den BEMA ist leider nicht möglich.

Thema Abrechnung

Machen Sie sich fit!

Bilden Sie sich wei­ter und wer­den Sie zer­tifi­zierte Ab­rechungs­mana­gerin.


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.