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Leserfrage: Ist eine Wurzelstiftkappe GKV-Leistung?

Bei einem Kassenpatienten wurde vor Kurzem Zahn 33 an der Prothese erweitert. Jetzt möchte unsere Zahnärztin eine Wurzelstiftkappe an einem Nachbarzahn machen. Dazu muss der erweiterte Prothesenzahn 33 im Labor nochmals erweitert werden. Sollen wir das vor der Behandlung von der Krankenasse bewilligen lassen?

Antwort unserer Expertin:

Eine Wurzelstiftkappe ist nicht immer eine GKV-Leistung. Ausschlaggebend ist der Restzahnbestand. Ich rate Ihnen dringend, den HKP genehmigen zu lassen, um vorab die Kostenfrage klären zu können. Fragen Sie vorher noch bei der KZV nach, ob die geplante Erweiterung überhaupt eine anerkannte Versorgung ist. Wichtig: Geben Sie den Restzahnbestand an.

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