| Magazin

Leserfrage: Kann ich bei der anatomischen Abformung die Desinfektionslösung berechnen?

Kann ich bei der anatomischen Abformung gemäß GOZ 5170 gemäß § 9 GOZ die Desinfektion (BEB 0732) berechnen? Kann ich zusätzlich auch das Material der Desinfektionslösung abrechnen?

Antwort unserer Expertin:

Ja, die Desinfektion dürfen Sie abrechnen. Rechnen Sie außerdem auch gemäß § 9 das Umarbeiten vom konfektionierten Löffel zum individuellen Löffel ab.

Das Desinfektionsmittel selbst können Sie leider nicht extra berechnen.

Thema Abrechnung

Machen Sie sich fit!

Bilden Sie sich wei­ter und wer­den Sie zer­tifi­zierte Ab­rechungs­mana­gerin.


Newsletter

Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.