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Neue zahnärztliche Heilmittelverordnung erst 2021
Für Ihre Praxis ändert sich also nichts. Sie verordnen Heilmittel wie gewohnt weiter. Die Patienten erhalten wie bisher ihre Rezepte. Beachten Sie die Hinweise der KZBV.
Sobald die Änderung in Kraft tritt, informieren wir Sie.

Wir beraten Sie gerne
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.
Telefon: 089 45 22 80 90
E-Mail: info@pkv-institut.de
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