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Sonderregelung für die U6 bis U9 gilt bis zum 30. September

Eigentlich haben Früherkennungsuntersuchungen für Babys und Kleinkinder feste Termine. Das gilt jedoch nicht zu Pandemiezeiten. Damit Eltern und Kinder sich nicht im Wartezimmer mit dem Coronavirus anstecken, dürfen die U6, U7, U7a, U8 und die U9 zurzeit später stattfinden und abgerechnet werden. Diese Sonderregelung wurde nun bis zum 30. September verlängert. Aber: Die Vorsorgetermine beim Zahnarzt sollten nicht hinausgeschoben werden.

Wenn ein Kind alleine stehen kann, ist das ein Meilenstein. Noch stolzer sind die meisten Eltern, wenn ihr Kind am ersten Geburtstag bereits die ersten Schritte macht. Dann dürfte der Kinderarzt zumindest mit der motorischen Entwicklung des Kindes zufrieden sein.

Zwischen dem 10. und 12. Lebensmonat sollte die Früherkennungsuntersuchung U6 – auch Einjahresuntersuchung genannt – stattfinden. Der Kinder- und Jugendarzt überprüft Beweglichkeit und Körperbeherrschung. Er beurteilt das Sehvermögen des Kindes. Und er gibt den Eltern in der Regel ein unverwüstliches Bilderbuch mit, damit der Lesestart beginnen kann.

Doch was ist, wenn das Kind in diesem Alter z.B. noch nicht mit gestreckten Beinen und geradem Rücken frei sitzen kann? Dann entscheidet der Kinderarzt, ob Förderbedarf besteht oder ob dem Kind noch etwas Zeit gelassen werden kann.

U1 bis U5 müssen zum festen Termin stattfinden

Während der Pandemie steht die gesundheitliche Entwicklung von Kindern im Fokus. Der durch das Coronavirus verursachte Stress betrifft auch die Kleinsten. Deshalb dürfen die ersten Vorsorgeuntersuchungen von der U1, die noch im Kreißsaal stattfindet, bis zur U5 zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat nicht verschoben werden. Zu groß ist das Risiko, das ein Defizit wie schlechtes Hör- oder Sehvermögen nicht rechtzeitig erkannt wird.

Sind die Kinder aus dem Babyalter heraus, erlaubt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) während der Pandemie, die Untersuchungszeiträume nach hinten zu verschieben und abzurechnen. Außerhalb der Pandemie kann eine zu spät geleistete Vorsorgeuntersuchung nur als IGeL-Leistung in Rechnung gestellt werden.

Die Untersuchungsergebnisse werden in das gelbe Kinderuntersuchungsheft eingetragen. Hinzu kommt ein grünes Untersuchungsheft für zusätzliche Leistungen für die U2 bis U9 sowie zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Grundschulkinder (U10 und U11) sowie Teenager (J1 und J2).

Zahnvorsorge vom ersten Milchzahn an

Schon vom ersten Milchzahn an sollten Kinder außerdem regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt vorstellig werden. Zwar können Kinderärzte auf das Kariesrisiko hinweisen. Auch gehören Hinweise zur richtigen Zahnpflege zur U6. Doch Kinderärzte können nur schwer erkennen, ob einem Kind bereits Karies droht. Deshalb hat jedes Kind Anspruch auf die drei zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen FU 1, FU 2 und FU 3, die parallel zu den kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen U5, U6 und U7 stattfinden können. Zahnärzte rufen dazu auf, mit dem nächsten Vorsorgetermin nicht bis nach der Pandemie zu warten. Es sei unverzichtbar, die Milchzähne gut zu pflegen.

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