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Telefonische Krankschreibung bis 18. Mai verlängert

Die Ausnahmeregelung zum Ausstellen einer AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese wurde heute um zwei Wochen verlängert . Somit können Ärzte Patienten mit einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege zunächst weiter per Telefon krankschreiben.

Über eine erneute Verlängerung soll rechtzeitig entschieden werden.

Mehr dazu auf der Seite der KBV.

Dagegen keine Verlängerung der Aussetzung des Mammografie-Screenings

Für das Mammographie-Screening werden ab 4. Mai wieder Einladungen verschickt. Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgesetzte Frist für die Aussetzung des Einladungswesens wird nicht verlängert.

Lesen Sie dazu mehr auch auf der Seite der KBV.

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