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Telematikinfrastruktur (TI) schreitet weiter voran

Bei der Telematikinfrastruktur und deren Weiterentwicklung tut sich einiges. Ab dem 3. Quartal 2020 geht es bundesweit für KIM an den Start. KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen.

Mit KIM ist der vertrauliche und sichere Austausch von Nachrichten, medizinischen Dokumenten wie Befunden und Abrechnungsdaten zwischen der Zahnarztpraxis und anderen Akteuren der Gesundheitsbranche wie Krankenhäusern, Apotheken, Kassenzahnärztlicher Vereinigung und Krankenkassen gemeint. Mit KIM soll die Datensicherheit erhöht werden, denn Daten per E-Mail oder Fax zu versenden birgt datenschutzrechtliche Risiken. Mit KIM werden diese Risiken überwunden. Gleichzeitig sind mit dieser sicheren Übermittlung von Daten viele Vorteile verbunden.

Das Mailverfahren KIM

Über das sichere Mailverfahren KIM lassen sich medizinische Dokumente (z. B. Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder) schnell und zuverlässig auf Basis der TI austauschen. Damit der Austausch rechtssicher vonstattengeht, benötigen Sie die sogenannte „Qualifizierte Elektronische Signatur“ (QES). Voraussetzung dafür ist wiederum der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) bzw. elektronische Zahnarztausweis (eZAA) Ihrer Praxisleitung. Neben dem E-Mail-Austausch sind weitere Anwendungen in Planung:
 

  • Abrechnung über KIM
  • Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (z. B. für Heil- und Kostenpläne)
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

KIM: Alle Vorteile auf einen Blick

  • Mit der Ende zu Ende-Verschlüsselung werden Daten sicher versandt: Nur der von Ihnen ausgewählte Empfänger kann die Nachricht öffnen.
  • In dem Verzeichnisdienst der TI sind alle berechtigten KIM-Nutzer registriert (gepflegt durch die KZVen) und lassen sich dort finden. Dieses Verzeichnis lässt sich wie ein elektronisches Adressverzeichnis nutzen.
  • KIM kann in das Praxisverwaltungssystem (PVS) integriert werden.
  • Es können nur registrierte und verifizierte Nutzer miteinander kommunizieren: Dadurch ist die hohe Sicherheitsstufe dieses Verfahrens gewährleistet.
  • Mithilfe von KIM lässt sich viel Zeit und Aufwand beim Austausch von Daten einsparen.

Voraussetzungen für KIM

  • eHealth-Konnektor mit regelmäßigem Update
  • elektronischer Praxisausweis
  • an TI angebundenes stationäres eHealth-Kartenterminal
  • PVS, das KIM-Nachrichten versenden kann, oder ein Standard-E-Mail-Programm wie MS Outlook
  • Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter (von ihm bekommen Sie Ihre KIM-Adresse)
  • KIM-Client-Modul des KIM-Anbieters (das ist die für KIM nötige Software)
  • elektronischer Zahnarztausweis (eZAA)
  • regelmäßig aktualisiertes Virenschutzprogramm

Wie funktioniert der Datentransfer?

  1. Die Daten werden von der Praxis oder einem anderen Nutzer von KIM erstellt und für die Übermittlung via KIM freigegeben.
  2. Die TI übermittelt die Daten verschlüsselt an den Empfänger.
  3. Der Empfänger bekommt und entschlüsselt die Daten mit der Option der Weiterverarbeitung.


Den Leitfaden für die Anwendung „KIM“ in der Zahnarztpraxis können Sie sich bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) herunterladen.

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