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Unangreifbar durch lückenlose Dokumentation

Viele Zahnarztpraxen haben aufgrund der unklaren Lage ihre Leistungen drastisch gekürzt und beschränken sich auf notwendige Behandlungen. Dabei ist es manchmal schwierig zu entscheiden, wann eine Schmerzbehandlung notwendig ist und wann nicht. Machen Sie Ihre Entscheidung durch gute Dokumentation unangreifbar. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

Grundsätzlich bestimmt der Behandler mit Blick auf die Prognose, was gemacht werden muss und was nicht. Dem gehen eine umfassende Diagnostik und Bewertung voraus. Treten Schmerzen auf, ist eine zügige Therapie in der Regel indiziert.

Schmerzausschaltung reicht meist nicht

Meist reicht es nicht aus, die Schmerzen nur notdürftig zu beseitigen und damit weitere pathologische Veränderungen zu riskieren. Mit Blick auf die Risiken und die Prognose des Zahnes sollte im Rahmen der Schmerzbehandlung eine definitive Versorgung durchgeführt werden. Jeder Vertragszahnarzt ist gemäß SGB V verpflichtet, eine Erkrankung zu beheben und Verschlimmerungen und Folgeschäden zu vermeiden.

Dokumentation von Schmerzbehandlungen

Eine notwendige Behandlung aufgrund von Schmerzen muss gut dokumentiert werden. Nur so entgehen Sie später dem Vorwurf einer unnötigen Therapiemaßnahme. Diese Aspekte müssen in Ihre Dokumentation eingehen:
 

DiagnostikErfassung der Situation und Bewertung der Behandlungsnotwendigkeit
IndikationGrundlage für die Auswahl der Therapie mit Einbezug des Patientenrechtegesetz; der Patient entscheidet anhand von Diagnostik und Aufklärung über den Umfang der Therapie
NotfallEinschätzung der Notfallbehandlung und Einschätzung über den Zeitpunkt der zahnärztlichen Therapie
Folgen der UnterlassungAbschätzung der Folgen einer unterlassenen oder aufgeschobenen Therapie; sind Verschlechterungen zu befürchten?
RisikoabschätzungWelches Risiko birgt die Behandlung und wie schwerwiegend sind die Folgen der Unterlassung?

 

Thema Abrechnung

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