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Wie Sie den Reha-Antrag nach Muster 61 abrechnen

Früher war dies eine genehmigungspflichtige Leistung, heute dürfen alle Vertragsärzte einen Reha-Antrag nach Muster 61 ausstellen, sofern sie spezielle Kenntnisse in der Anwendung der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit,

Behinderung und Gesundheit) nachweisen können.

Wichtig sind diese Anträge deshalb, weil zunehmend mehr ambulant operiert wird und es immer weniger Termine bei den Physiotherapeuten gibt. Oft kann auch die Therapie ambulant nicht so häufig durchgeführt werden, wie es sinnvoll wäre. In diesen Fällen sollte zügig eine ambulante oder stationäre Reha eingeleitet werden, um den Patienten schnell wieder fit für den Alltag zu bekommen.

Muster 61 besteht aus 3 bzw. 4 Teilen:

  • Teil A muss nur ausgefüllt und an die Krankenkasse geschickt werden, wenn unklar ist, welcher Versicherungsträger die Kosten für die Reha übernimmt. Ist die GKV zuständig, können Sie gleich mit dem Ausfüllen von Teil B bis D beginnen.
  • In Teil B werden die Diagnosen und der bisherige Krankheitsverlauf abgefragt.
  • In Teil C werden Angaben zur Beeinträchtigung gemacht und
  • in Teil D Rehabilitationsfähigkeit, -ziele, -prognosen und Empfehlungen angegeben.


Wird Muster 61 (Teil B – D) ausgefüllt, kann jede Fachrichtung dafür die GOP 01611 abrechnen.

Wird ein Antrag zur Verordnung medizinischer Reha über den Rentenversicherungsträger benötigt, so kann dieser bei der Krankenkasse oder direkt beim RV-Träger angefordert werden. Diesem Formularsatz liegt dann auch das Rechnungsformular für die Rentenversicherung bei.

Tipp: Wenn dies in Ihrer Praxis öfter vorkommt, sollten Sie Formularsätze auf Vorrat bei der Rentenversicherung anfordern.

Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Abrechnung exakt, dem Beratungsbrief für die sichere und vollständige Abrechnung nach EBM und GOÄ.

Thema Abrechnung

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