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Bonusstempel und Festzuschuss: Gute Nachrichten für Kinder, Jugendliche und ZE-Patienten

Nach 4 Monaten unter Pandemiebedingungen haben sich KZBV und GKV-Spitzenverband auf Zugeständnisse bei den Bonusstempeln geeinigt. Kinder und Jugendliche müssen in diesem Jahr nur einen Stempel vorweisen. Auch ganz unabhängig von der Pandemie tut sich etwas: Die Festzuschüsse steigen und aus dem Bonus wird eine Bonusstufe. Die wichtigsten Änderungen ab Herbst für Sie zusammengefasst.

Ein Stempel genügt: Keine Nachteile für Kinder und Jugendliche

Kindern und Jugendlichen entsteht kein Nachteil, wenn der Bonusstempel für das 1. Halbjahr 2020 fehlt. Normalerweise müssen sie je Kalenderhalbjahr einen Stempel im Bonusheft nachweisen. Ein fehlender Eintrag im 1. Halbjahr 2020 löst allerdings keinen Verlust des Bonus aus.

Vermerken Sie zur Sicherheit im Bonusheft: „Nicht in Anspruch genommene Untersuchungen im ersten Halbjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie“.

Höhere Festzuschüsse ab Oktober

Ab 01. Oktober steigen die Festzuschüsse deutlich. Je nach Bonus werden die Festzuschüsse zwischen 60 % und 75% auf die Regelversorgung betragen (statt wie bisher zwischen 50 % und 65 %). Der Festzuschuss wird wie bisher als Festbetrag auf die Regelversorgung gewährt. Patienten mit gleichartiger oder/und andersartiger Versorgung erhalten ihn in gleicher Höhe. Hintergrund ist das im Mai 2019 in Kraft getretene TSVG (Terminservice- und Versorgungsgesetz), mit dem sich die Bonusregelung und die Höhe der Festzuschüsse geändert haben.

Geplanten Zahnersatz verschieben?

Für die neuen Festzuschüsse gilt das Ausstellungsdatum des HKP. Verschieben Sie ZE-Versorgungen in den Oktober, profitiert Ihr Patient vom höheren Zuschuss. Die Verschiebung muss allerdings zahnmedizinisch geprüft werden. Sollte die Versorgung aus Ihrer Sicht so schnell wie möglich erfolgen, dann erklären Sie das Ihrem Patienten, denn die höheren Zuschüsse wecken Erwartungen. Sprechen Sie mit Ihren Patienten offen über die geplanten Änderungen und verweisen Sie auf die Gründe für eine sofortige Versorgung.

Ab Oktober: „Bonusstufe“

Ab Oktober 2020 wird aus dem „Bonus“ voraussichtlich eine „Bonusstufe“. Die erste Bonusstufe wird mit 5 Jahren Bonusnachweis erreicht, die zweite mit 10 Jahren. Ohne Bonusstempel greift die Stufe „ohne Bonus“. Der bisherige Härtefall wird zum „ergänzenden Festzuschuss“.

Der Grundzuschuss wird in der Regelversorgung 60 % betragen. Ein „doppelter Festzuschuss“ ist also rein rechnerisch nicht mehr möglich. Diese Bezeichnung wird sich deshalb noch ändern.

Ein Joker in Bonusstufe 2

Bei Patienten in Bonusstufe 2 wird ab Oktober 2020 der Festzuschuss nicht gekürzt, wenn nur ein Bonusstempel fehlt. Nach wir vor darf aber jede GKV selbst bestimmen, welchen Bonusstatus sie akzeptiert. Deshalb kann es hilfreich sein, im Bonusheft die Gründe für das Fehlen eines Stempels anzugeben. Patienten mit Bonusstufe 1 können auf diese Nachsicht nicht hoffen. Hier sollte der Patient Kontakt zu seiner GKV aufnehmen.

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