Unsere FAQ

Wir freuen uns über Ihr Interesse am Angebot des PKV Instituts!

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Wenn Sie trotzdem Fragen oder Probleme haben: Melden Sie sich bei uns. Wir sind für Sie da und beraten Sie gerne.

 

Telefon: 089 45 22 809-0

E-Mail: info(at)pkv-institut.de

Fernlehrgänge

Ja, die Fernlehrgänge des PKV Instituts sind von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zertifiziert.

Ja, das PKV Institut GmbH ist gemäß ISO 9001:2015 zertifiziert. Darüber hinaus sind wir für die Fernlehrgänge Praxismanagerin, Abrechnungsmanagerin, Qualitätsmanagementbeauftragte und Wiedereintieg / Quereinstieg ein nach AZAV zugelassener Bildungsträger.

Die Voraussetzung für Ihre Teilnahme an unseren Fernlehrgängen ist Ihre berufliche Erfahrung. Die Anforderungen an Sie variieren je nach Fernlehrgang. Auf unserer Website finden Sie für jeden Fernlehrgang eine eigene Seite, auf der auch die Empfehlungen zur Teilnahme aufgelistet sind. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie unsicher sind, ob Sie über die nötigen Kenntnisse verfügen. Wir beraten Sie gerne!

Über diese Seite finden Sie unsere Fernlehrgangs-Angebote: https://www.pkv-institut.de/lernkonzept/unsere-fortbildungsarten/fernlehrgaenge

 

Die Kosten der Fernlehrgänge variieren je nach Umfang. Im Preis enthalten sind jeweils alle Lernmaterialien (Lektionen, Downloads, Übungsaufgaben etc.) sowie die Unterstützung der Teilnehmerbetreuung für die Dauer des Fernlehrgangs. Auch die Abschlussprüfung am Ende Ihres Lehrgangs ist in den Kosten inbegriffen.

Auf unserer Website finden Sie für jeden Fernlehrgang eine eigene Seite, auf der auch die Kosten aufgeführt sind. HIER finden Sie alle unsere Fernlehrgangs-Angebote.

Nein, die Prüfung ist in Ihrem Fernlehrgang enthalten und es entstehen durch die Teilnahme keine zusätzlichen Kosten.

Wenn Sie an der Abschlussprüfung teilnehmen und diese erfolgreich absolvieren (bestehen), erhalten Sie von uns zwei personalisierte Zertifikate – eines mit Ihrer Note und eines ohne Note.

Ja, es gibt Fördermöglichkeiten. Wir möchten möglichst vielen Menschen eine berufliche Fortbildung ermöglichen.

Durch das Qualifizierungschancengesetzt (QCG) bietet der Staat (Zahn-)Arztpraxen außerdem die Möglichkeit, die Kosten des Fernlehrgangs (anteilmäßig) zu übernehmen. Die Arbeitsagentur übernimmt bei Kleinunternehmen mit weniger als 10 Vollzeit-Mitarbeitern sogar bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Die folgenden Fernlehrgänge können mittels Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit gefördert werden: Abrechnungsmanager/in Arztpraxis, Abrechnungsmanager/in Zahnarztpraxis, Praxismanager/in Arztpraxis, Praxismanager/in Zahnarztpraxis, Qualitätsmanagementbeauftragte/r, Wiedereinstieg/Quereinstieg.

Auf dieser Seite können Sie sich über unsere Fördermöglichkeiten und die jeweiligen Anmeldebedingungen informieren: www.pkv-institut.de/foerderungen

Die Dauer Ihres Lehrgangs können Sie nicht verkürzen oder verlängern. Sie erhalten die Print-Lektionen im Abstand von einem Monat an die von Ihnen angegebene Adresse. 

Wir bieten Ihnen eine vierwöchige Testphase, damit Sie in Ruhe ausprobieren können, ob der Fernlehrgang das Richtige für Sie ist.

Sollten Sie Ihren Lehrgang innerhalb dieser Testphase (vier Wochen nach Erhalt der ersten Lektion) kündigen wollen, teilen Sie uns Ihren Kündigungswunsch einfach schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax mit. Auch nach Ablauf der vierwöchigen Testphase ist eine Kündigung Ihres Lehrgangs möglich. Dabei bezahlen Sie nur die Lektionen, die Sie bis zum Zeitpunkt Ihrer Kündigung erhalten haben. Sollten Sie Ihre Lehrgangsgebühr bereits in einem Gesamtbetrag beglichen haben, erstatten wir hier die Differenz.

Sie müssen in beiden Fällen keinen Kündigungsgrund angeben, wir würden uns aber dennoch über Feedback freuen. Wenn Sie von der Arbeitsagentur gefördert werden, melden Sie sich bitte vor Ihrer Kündigung bei uns, damit wir das weitere Vorgehen besprechen.

Einige unserer Fernlehrgänge finden digital im PKV Institut Lerncampus statt. Andere absolvieren Sie ohne den digitalen Campus – hierbei senden Sie uns Ihre Übungsaufgaben und Abschlussprüfung postalisch zu. Weitere Unterschiede im Ablauf der Weiterbildung und der Abschlussprüfung bei Fernlehrgängen außerhalb des Lerncampus‘ finden Sie auf der Detailseite des jeweiligen Fernlehrgangs.

Aktuell finden folgende Fernlehrgänge noch ohne den digitalen Lerncampus statt: Datenschutzbeauftragte/r in der Arzt- und Zahnarztpraxis, Teamleitung.

Sie absolvieren Ihren Fernlehrgang in unserem virtuellen Lerncampus. Dort stehen Ihnen alle Kursmaterialien sowie interaktive Übungen zur Verfügung.

Für die Dauer Ihres Fernlehrgangs erhalten Sie im Abstand von einem Monat eine neue Lektion zu einem neuen Thema. Sie bekommen einerseits ein gedrucktes Exemplar an die von Ihnen angegebene Adresse zugeschickt. Andererseits können Sie die Lektionen auch digital im Lerncampus abrufen. Mit jeder Lektion bekommen Sie zudem einen Begleitbrief. Im Lerncampus werden Ihnen außerdem hilfreiche Zusatzmaterialien als Download bereitgestellt. Über sogenannte Verständnischecks bieten wir Ihnen bei jeder Lektion die Möglichkeit, Ihr Wissen anhand von Aufgaben zu prüfen und das Gelernte zu vertiefen. Selbstverständlich werden Ihre Verständnischecks von uns korrigiert, sodass Sie ein direktes Feedback erhalten. In verschiedenen Foren haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, sich mit Mitlernenden, Expert/innen oder den Teilnehmerbetreuer/innen auszutauschen. Am Ende Ihres Fernlehrgangs steht eine Abschlussprüfung an, die Sie für den Erhalt des Zertifikats erfolgreich absolvieren müssen. Mithilfe des digitalen Prüfungstrainers und der Verständnischecks können Sie sich während Ihres Fernlehrgangs optimal auf die Prüfung vorbereiten.

Je nach Fernlehrgang bieten wir auch Online-Seminare zu organisatorischen und inhaltlichen/fachlichen Themen an. Die Seminare finden entweder live statt oder werden Ihnen als Aufzeichnung im Lerncampus zur Verfügung gestellt.

Die Fernlehrgänge des PKV Instituts können Sie komplett von zu Hause bearbeiten. Die Lektionen werden Ihnen per Post nach Hause bzw. in Ihre Praxis gesendet. Außerdem stehen sie Ihnen digital im Lerncampus zur Verfügung. Auch die Verständnischecks (Übungsaufgaben) sowie die Prüfung können komplett von zu Hause bearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle spielt dabei die technische Ausstattung, über die Sie verfügen müssen. Sie benötigen Zugriff zu einem PC, Laptop oder Tablet mit stabiler Internetverbindung und aktuellem Betriebssystem und Browser. Zur Bearbeitung der Übungsaufgaben benötigen Sie einen aktuellen Adobe Acrobat Reader, den Sie kostenlos herunterladen können.

Pro Woche sollten Sie mit 5 bis 6 Stunden Arbeitsaufwand rechnen. Wenn Sie vom Arbeitsamt gefördert werden, sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Lernzeit zu dokumentieren.

Zögern Sie bitte nicht, sich bei Fragen an uns zu wenden! Jedem Fernlehrgang sind zwei Teilnehmerbetreuer/innen zugewiesen, die Ihnen als Ansprechpartner/innen zur Verfügung stehen. Sie können per Mail oder telefonisch Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Für inhaltliche bzw. fachliche Fragen haben wir zudem Expert/innen an unserer Seite. Diesen können Sie im Forum Fragen stellen oder ihnen eine persönliche Nachricht schicken.

Ja, Sie haben auch die Möglichkeit, sich als Teilnehmende untereinander auszutauschen. Im Lerncampus haben wir ein integriertes Forum, das dem persönlichen Austausch dient.

Für eine Lektion ist eine Bearbeitungszeit von einem Monat vorgesehen. Wann genau, also an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Sie lernen, ist dabei aber Ihnen überlassen. Die zugeschickten Lektionen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung und sind auch als Nachschlagewerk für nachfolgende Themen gedacht. Die PDF-Lektionen im Lerncampus stehen Ihnen jeweils eine Woche früher als die Print-Versionen zur Verfügung. Nutzen Sie die Vorteile dieser digitalen Version, wenn Sie ihre Lernzeit anpassen möchten.

Es gibt eine Prüfungsphase, die 4 Wochen nach dem Versand der letzten Lektion beginnt und 6 Wochen später endet. Das Enddatum der Prüfungsphase wird Ihnen im Lerncampus angezeigt. Feste Prüfungstermine gibt es nicht. Ihre Prüfungsaufgaben bearbeiten Sie vor Ende der Prüfungsphase ganz flexibel erst dann, wenn Sie sich gut vorbereitet haben und sich innerlich bereit fühlen.

Nein, der Versand der Print-Lektionen kann nicht verändert werden. Diese bekommen sie im Abstand von einem Monat an die von Ihnen angegebene Adresse zugeschickt. Die digitale Lektion im Lerncampus ermöglicht Ihnen jedoch Flexibilität: Dort finden Sie die Lektionen als PDF bereits eine Woche früher zum Download vor. Nutzen Sie die Vorteile dieser digitalen Version, wenn Sie die Lektionen schon vor Erhalt der Print-Version bearbeiten möchten.

In unserem virtuellen Lerncampus lernen Sie noch flexibler und moderner. Ihnen stehen alle Kursmaterialien gesammelt an einem Ort zur Verfügung. Mit interaktiven Übungen bereiten Sie sich ganz einfach und spielerisch auf die Abschlussprüfung vor. Die Korrekturen laufen komplett digital ab, wodurch sich die Korrekturzeiten verkürzen.

In verschiedenen Foren haben Sie außerdem die Möglichkeit, sich mit Mitlernenden, Expert/innen oder den Teilnehmerbetreuer/innen auszutauschen.

Sie erhalten Ihre Zugangsdaten zum Lerncampus 7 Tage vor Start Ihres Fernlehrgangs. Dort haben Sie für die Dauer Ihres Fernlehrgangs und bis 4 Wochen nach Abschluss Ihrer Prüfungsphase vollen Zugriff auf Ihren Fernlehrgangsbereich und alle darin enthaltenen Studienmaterialien.

Ja, die Prüfung findet digital statt. Beide Prüfungsteile werden Ihnen im Lerncampus während Ihres Prüfungszeitraumes angezeigt und freigeschaltet. Sie bearbeiten sie zu Hause an Ihrem PC und geben sie digital ab bzw. absolvieren sie direkt online im Lerncampus.

Für geförderte Teilnehmer/innen ist die Prüfungsteilnahme verpflichtend.

Ansonsten gilt: Falls Sie sicher nicht an der Prüfung teilnehmen wollen, müssen Sie sich vor der Freischaltung der Prüfungsunterlagen eigenständig von der Prüfung abmelden.

Die interaktiven Übungen im Lerncampus bereiten Sie optimal auf die Abschlussprüfung vor. Im Laufe Ihres Fernlehrgangs schalten wir Ihnen außerdem einen Prüfungstrainer frei. Dort können Sie die Multiple-Choice-Prüfung simulieren und so oft durchgehen, bis Sie sich gut vorbereitet fühlen.

Wenn es beim ersten Versuch nicht zum Bestehen gereicht hat oder Sie die Prüfung nicht fristgerecht absolviert haben, haben Sie zwei weitere Chancen. Für Sie entstehen dadurch keine extra Kosten. Wiederholt wird immer der Prüfungsteil, der nicht bestanden wurde. Wurden einzelne oder alle Prüfungsteile nicht abgegeben, muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

Qualifizierungschancengesetz

Über einen Bildungsgutschein können bis zu 100% der Weiterbildungskosten übernommen werden. Der örtliche Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit entscheidet nach einem Beratungsgespräch darüber, ob eine Förderung mittels Bildungsgutschein infrage kommt und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.

Hinweis: Erst der Bewilligungsbescheid gibt Auskunft über die genaue Förderhöhe. Dieser wird Ihnen nach Überprüfung aller Antragsunterlagen von der Agentur für Arbeit zugestellt.

Die Beantragung eines Bildungsgutscheins lohnt sich in den meisten Fällen, da die Agentur für Arbeit auch dann noch einen Anteil der Weiterbildungskosten übernimmt, wenn die Praxis mehr als 10 Mitarbeiter/-innen (Vollzeitäquivalent) beschäftigt. Eine anteilige Berechnung bei Teilzeitbeschäftigten ist möglich. Für weitere Informationen zur Berechnung der Mitarbeiterzahlen, wenden Sie sich direkt an den ARBEITGEBERSERVICE der Arbeitsagentur unter der Telefonnummer 0800 - 4 5555 20.

Den Antrag können Sie beim Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort stellen. Alternativ nutzen Sie die bundesweite Rufnummer: 0800- 4 5555 20

Wichtiger Hinweis: Achten Sie zu Beginn des Gesprächs darauf, dass Sie mit dem Arbeitgeberservice verbunden sind.

Informationen und Details finden sich im Sozialgesetzbuch (SGB) III unter § 82.

§ 82 Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Link: www.gesetze-im-internet.de

Auszug aus dem Gesetz § 82 SGB III

(1) 1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können abweichend von § 81 bei beruflicher Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

  1. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
  2. der Erwerb des Berufsabschlusses, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegt,
  3. die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren vor Antragsstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat,
  4. die Maßnahme außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb, dem sie angehören, durchgeführt wird und mehr als 120 Stunden dauert und,
  5. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

Hinweis: Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben.

Ja, wir erfüllen alle Kriterien, um einen Bildungsgutschein im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes annehmen zu können.

Das PKV Institut ist zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung.

Unsere Zertifikatsnummer lautet: 2017-1016-0

Mehr Infos zu unserer Zertifizierung finden Sie hier.

Die Beantragung dauert mehrere Wochen. Wir empfehlen Ihnen frühzeitig vor dem ausgewählten Starttermin den Arbeitgeberservice zu kontaktieren.

Kontaktieren Sie den ARBEITGEBERSERVICE der Arbeitsagentur unter der Telefonnummer 0800 - 4 5555 20

Grundvoraussetzung für die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz ist, dass die Praxis den Bildungsgutschein erhält und somit auch den Antrag für diesen stellt.

Kontaktieren Sie den ARBEITGEBERSERVICE der Arbeitsagentur unter der Telefonnummer 0800 - 4 5555 20 und beantragen einen Bildungsgutschein.

Bei einem Anruf werden Sie direkt an den für Ihre Praxis zuständigen Arbeitgeberservice geleitet und erhalten die Kontaktdaten Ihres regionalen Sachbearbeiters. Nennen Sie diesem Kontakt das Stichwort „Qualifizierungschancengesetz“, sowie die Maßnahmennummer und das gewünschte Startdatum Ihres Fernlehrgangs.

Die Maßnahmennummer sowie weitere Details zum Fernlehrgang und Startterminen finden Sie hier.

Ihr zuständiger Sachbearbeiter sendet Ihnen alle Unterlagen zur Beantragung des Bildungsgutscheines zu. Bitte füllen Sie diese aus und lassen Sie den Antrag von Ihrer Praxisleitung unterschreiben. Den ausgefüllten Antrag senden Sie zur Bearbeitung zurück an den zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags bei der Arbeitsagentur mehrere Wochen dauern kann und kontaktieren den Arbeitgeberservice entsprechend frühzeitig vor dem Startdatum des Fernlehrgangs.

Bedingungen bezogen auf den Arbeitgeber (Praxis) und die Förderhöhe:

Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert der Staat auf den schnellen Wandel des Arbeitsmarkts. Die Arbeitsagentur übernimmt bei Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Das trifft auf fast alle Arzt- und Zahnarztpraxen zu. Sind es mehr Beschäftigte in der Praxis, lohnt sich ein Antrag trotzdem, da dann meist noch bis zu 50% der Kosten übernommen werden.

Bedingungen bezogen auf die Teilnehmer/-innen:

Teilnehmen dürfen alle, deren Ausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt und die in den vier Jahren vor der Antragstellung an keiner geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.

Leider können wir nur Bildungsgutscheine von Personen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung annehmen, die über das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden.

Nein, diesen können wir leider nicht annehmen. Bitte verwenden Sie ausschließlich die Vorlage, die sich hier herunterladen können.

Bei dem Erstkontakt mit der Agentur für Arbeit ist es wichtig, dass Sie sich zu Beginn des Telefonats versichern, ob Sie die Sachbearbeiter/-innen des Arbeitgeberservice erreicht haben. Nur der Arbeitgeberservice kann Ihnen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes einen Bildungsgutschein ausstellen. Dies ermöglicht Ihnen einen Bildungsgutschein im Beschäftigungsstatus zu erhalten.

In einigen Fällen beantragen die Arbeitgeber einen Arbeitsentgeltzuschuss (AEZ) bei der Agentur für Arbeit. In solchen Fällen erhalten Sie mit dem Bildungsgutschein ebenfalls eine Trägerbescheinigung. Bitte übersenden Sie diese bei der Anmeldung per Mail zusammen mit dem Bildungsgutschein und der Lebenslaufvorlage, die sich hier herunterladen können. 

Für nähere Informationen zum AEZ wenden Sie sich direkt an Ihren Kontakt beim Arbeitgeberservice.

Beachten Sie welche Unterlagen für den Träger sind und welche Antragsunterlagen für die Agentur für Arbeit.

In der Regel wird klar gekennzeichnet welche Unterlagen an wen zu senden sind. Das PKV Institut benötigt für die Anmeldung über das Qualifizierungschancengesetz lediglich den Bildungsgutschein, ggf. ergänzend eine Trägerbescheinigung und die Lebenslaufvorlage, die sich hier herunterladen können

Unter dem folgenden Link haben Sie die Möglichkeit sich unverbindlich einen Platz zu reservieren, sowie weitere Schritte zur Anmeldung über einen Bildungsgutschein zu erfahren:

Reservierungslink

Mit der Reservierungsbestätigung erhalten Sie im Anhang der Mail die Lebenslaufvorlage, die Sie uns gemeinsam mit dem erhaltenen Bildungsgutschein für die Anmeldung an info(at)pkv-institut.de zusenden.

Bitte reichen Sie uns Ihren unausgefüllten Bildungsgutschein zusammen mit der ausgefüllten Lebenslaufvorlage per Mail an info(at)pkv-institut.de ein. Sobald Ihre Anmeldung abgeschlossen ist, erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Die Bearbeitung kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Für den Lebenslauf nutzen Sie bitte die Vorlage die Sie hier herunterladen können.

Aufgrund der Förderung stellen wir die Printversionen der Lektionen in die Praxis zu.

Der gesamte Fernlehrgang findet online statt, sodass Sie alle Lehrinhalte und Materialien im Lerncampus vorfinden und somit ortsunabhängig lernen können.

Der Versand an Ihre Privatadresse ist nicht möglich.

Der Fernlehrgang wird von der Agentur für Arbeit entsprechend des Bildungs- bzw. Bewilligungsbescheides gefördert. Die Rechnung wird aus steuerrechtlichen Gründen mit dem gesamten Betrag an den Leistungsempfänger (Praxis) gestellt. Die Agentur für Arbeit ist lediglich ein Zahlungsträger. Die Zahlungen der Agentur für Arbeit werden dieser Rechnung zugordnet. Der Rechnung ist ein Begleitschreiben beigefügt.

Für Sie bedeutet es folgendes:

Beispiel Nr. 1 - Förderung von 100 %: Sie müssen keine Zahlungen leisten. Die Rechnung inklusive Begleitschreieben dient zur reinen Information für Sie.

Beispiel Nr. 2 - Förderung von 50 %: Ihr Anteil beträgt 50% der an Sie gestellten Rechnung. Diesen Betrag können Sie gerne in einer Summe überweisen. Möchten Sie den Betrag in Raten begleichen, so kommen Sie auf uns zu. Die Bankverbindung können Sie der Rechnung entnehmen. Bitte geben Sie bei der Zahlung unbedingt Ihre Kunden- und Rechnungsnummer an.

Bitte beachten Sie, dass die anteilige Übernahme der Weiterbildungskosten gesetzlich (§ 82 SGB III Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) geregelt ist. den genauen Wortlaut finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de.

Maßgeblich für die anteilige Zahlung, ist die  Mitarbeiter/-innenzahl in der Praxen.

Beratungsbriefe

Die Beratungsbriefe MFA exklusiv und ZFA exklusiv kosten pro Monat 22,50 €. Im Abo sind 12 Monatsausgaben und 4 Themenausgaben (eine Themenausgabe pro Quartal) enthalten. Pro Halbjahr kostet das Abo 135 € (= 6 x 22,50 €). Darüber hinaus erhalten alle Abonnentinnen und Abonnenten ein Online-Update pro Monat, das im Preis inbegriffen ist. Ebenso wie der kostenlose Zugriff auf die Aufzeichnung eines von der Redaktion des PKV Instituts ausgewählten Online-Seminars pro Monat.

Der Beratungsbrief ABRECHNUNG exakt kostet pro Monat 24,50 € und wird einmal wöchentlich per E-Mail versandt. Insgesamt werden also 52 Online-Ausgaben pro Jahr verschickt. Zusätzlich erscheint einmal im Monat eine gedruckte Ausgabe (insgesamt 12 Print-Ausgaben pro Jahr) mit dem Best-of der vorausgegangenen 4 Wochen. Diese Printausgabe ist im Preis enthalten.

Der Beratungsbrief ABRECHNUNG exakt wird digital erstellt und in Form eines E-Mail-Newsletters einmal wöchentlich versandt. Wenn man den Newsletter öffnet, kann man sich die gesamte Ausgabe als PDF herunterladen und ausdrucken. Die einmal im Monat versandte Printausgabe gibt es nicht in digitaler Form.

Die Beratungsbriefe MFA exklusiv und ZFA exklusiv erscheinen als Printausgaben und werden per Post zugestellt. Es gibt sie nicht in digitaler Form. Das einmal im Monat versandte Online-Update wird als E-Mail-Newsletter versandt. Das Update gibt es nicht in gedruckter Form.

Nach Abschluss des Abos gilt eine Testphase von 30 Tagen, innerhalb derer sich das Abo problemlos und ohne Angabe von Gründen kündigen lässt. Diese ersten 30 Tage sind für die Abonnenten gratis. Erst ab dem zweiten Monat wird das Abo kostenpflichtig.

Alle Beratungsbrief-Abos sind mit einer 4-Wochen-Frist zum Monatsende kündbar.

Das Freiabo, das Teilnehmende eines Fernlehrgangs kostenlos bekommen, endet nach Ablauf automatisch. Um das Abo fortzusetzen, schließen Interessierte ein kostenpflichtiges Abo ab. Zahlungspflichtig sind sie aber erst nach Ablauf der ersten 30 Tage Testphase mit Beginn des zweiten Monats.

Sie erhalten für Ihr Abo eine Halbjahresrechnung nach Ablauf der Testphase. Entweder Sie selbst überweisen den fälligen Betrag an das PKV Institut. Oder Sie erteilen dem PKV Institut eine Einwilligung zum Lastschriftverfahren, damit der Betrag von Ihrem Konto eingezogen werden kann.

Informieren Sie sich über unser Angebot bei den Beratungsbriefen.

Wir sind für Sie da!

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder Sie sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.

Kontakt

Montag bis Donnerstag von 8:30 - 17:00 Uhr
und
Freitag von 8:30 - 13:30 Uhr

Telefon: 089 45 22 809-0
Fax: 089 45 22 809-50
E-Mail: info(at)pkv-institut.de