Blutverdünnungsmittel gegen COVID-19
Den Wissenschaftlern des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) um Prof. Dr. Klaus Püschel zufolge scheint SARS-CoV-2-Virus in den Venen zur Bildung von Blutgerinnseln zu führen. Sie gelangen als Lungenembolie in die großen Lungengefäße und können zu einem akuten Herz-Kreislauf-Versagen führen.
Nun liegt der Gedanke nahe, dass Thrombosen und Lungenembolien vermieden werden könnten, wenn COVID-19-Patienten Blutverdünnungsmittel erhalten. Schlagen die gerinnungshemmenden Mittel an, lassen sich die Überlebenschancen verbessern und viele Todesfälle vermeiden – im Krankenhaus, im Pflegeheim und zu Hause. So das Ergebnis einer deutsch-amerikanischen Studie, an der das Hasso Plattner Institut beteiligt war.
An einem New Yorker Krankenhaus gaben die Ärzte 786 COVID-19-Patienten Blutverdünner. Die Dosis war hoch, höher als sonst zur Vorbeugung von Blutgerinnseln. Sowohl Intensiv- als auch andere Patienten hätten einen besseren Genesungsverlauf gehabt, heißt es in der Studie. Die Wirkung der Mittel sei bei beatmeten Patienten besonders stark gewesen.
Schweizer Studie will Klarheit schaffen
Weltweit suchen Wissenschaftler nun nach dem geeigneten Blutgerinnungsmittel für COVID-19-Patienten. Auch das Team um den Mediziner Prof. Dr. Nils Kucher des Universitätsspital Zürich in der Schweiz forscht zu dem Thema. Es will herausfinden, ob eine gezielte Thrombose-Prophylaxe mit Blutverdünnungsmitteln bei ambulanten COVID-19-Patienten die Anzahl von Komplikationen bis hin zum Tod verringern kann.
Erkenntnis musste sich erst durchsetzen
Zu Beginn der Pandemie wurden Lungenembolien als Todesursache kaum berücksichtigt. Denn wegen der hohen Ansteckungsgefahr und dem hohen Desinfektionsaufwand kamen COVID-19-Patienten nur selten ins CT. In Deutschland brachten erst die Obduktionen Verstorbener am UKE konkrete Ergebnisse.
Inzwischen zeichnet sich ab, dass Blutverdünner weltweit bei der Therapie von COVID-19-Patienten eingesetzt werden könnten.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Werden Sie Abrechnungsmanagerin!
Sie interessieren sich für Abrechnung, möchten Ihre Praxis mit Expertenwissen unterstützen und gleichzeitig Ihre eigene Karriere voranbringen? Dann melden Sie sich jetzt zu unserem Fernlehrgang an!
Kostenloser Newsletter
Regelmäßige Neuigkeiten für Ihren Praxisalltag und zu interessanten Fortbildungen. Melden Sie sich an und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.