Qualifizierungschancengesetz

Jetzt für die Zukunft weiterbilden mit dem Qualifizierungschancengesetz.

Und das bis zu 100 % vom Staat gefördert!

Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert der Staat auf den schnellen Wandel des Arbeitsmarkts. Die Arbeitsagentur übernimmt bei Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sogar bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Das trifft auf fast alle Arzt- und Zahnarztpraxen zu. Auf was warten Sie noch?

 

Schauen Sie gleich nach ob die passende Weiterbildung für Sie dabei ist!

 

Downloads & Hilfen

Ihre Vorteile für Sie als Mitarbeiterin

  • Entwicklung Ihrer persönlichen Kompetenzen
  • Sicherung der beruflichen Zukunft
  • Praxisleitung muss Weiterbildung nicht selbst bezahlen

Vorteile für Sie als Praxisleitung

  • Vollständige Weiterbildungskosten übernimmt der Staat
  • Mitarbeiterbindung - Sie schenken Ihrer Mitarbeiterin Wertschätzung
  • Sie investieren damit in die Praxis und den Arbeitsalltag aller Mitarbeiterinnen

Voraussetzung

Teilnehmen dürfen alle, deren Ausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt und die in den vier Jahren vor der Antragstellung an keiner geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.
 

Übernahme der Weiterbildungskosten vom Staat:

Neu ab dem 1. April!

Unter 50 Mitarbeiterinnen

Bis zu 100% Kostenerstattung

Ab 50 Mitarbeiterinnen

Bis zu 50% Kostenerstattung

Mitarbeiterinnen über 45 Jahre

Bis zu 100% Kostenerstattung

Förderfähige Fernlehrgänge beim PKV Institut

Abrechnungsmanagerin in der Arztpraxis

  • Fernlehrgangsdauer 6 Monate plus Prüfungsphase
  • 129 Gesamtstunden = 172 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Max. Fördersumme: 1.530 €
  • Maßnahmennummer: 843/1379/2023

 

Termine:

  • 01.07.2024 - 02.02.2025 (Anmeldeschluss: 24.06.2024)
  • 01.10.2024 - 04.05.2025 (Anmeldeschluss: 24.09.2024)

Abrechnungsmanagerin in der Zahnarztpraxis

  • Fernlehrgangsdauer 7 Monate plus Prüfungsphase
  • 180 Fortbildungsstunden = 240 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Max. Fördersumme: 1.995 € 
  • Maßnahmennummer: 843/1418/2023

 

Termine:

  • 15.04.2024 - 17.12.2024 (Anmeldeschluss: 08.04.2024)
  • 15.07.2024 - 17.03.2025 (Anmeldeschluss: 08.07.2024)
  • 15.10.2024 - 17.06.2025 (Anmeldeschluss: 08.10.2024)

Praxismanagerin in der Arztpraxis

  • Fernlehrgangsdauer 8 Monate plus Prüfungsphase
  • 194 Fortbildungsstunden = 258 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Max. Fördersumme: 1.840 € 
  • Maßnahmennummer: 843/1415/2023 

 

Termine:

  • 01.05.2024 - 01.02.2025 (Anmeldeschluss: 24.04.2024)
  • 01.08.2024 - 02.05.2025 (Anmeldeschluss: 25.07.2024)
  • 01.11.2024 - 03.08.2025 (Anmeldeschluss: 25.10.2024)

Praxismanagerin in der Zahnarztpraxis

  • Fernlehrgangsdauer 8 Monate plus Prüfungsphase
  • 194 Fortbildungsstunden = 258 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Max. Fördersumme: 1.840 € 
  • Maßnahmennummer: 843/1416/2023

 

Termine:

  • 15.04.2024 - 16.01.2025 (Anmeldeschluss: 08.04.2024)
  • 15.07.2024 - 16.04.2025 (Anmeldeschluss: 08.07.2024)
  • 15.10.2024 - 16.07.2025 (Anmeldeschluss: 08.10.2024)

Wiedereinstieg / Quereinstieg in die Arztpraxis

  • Fernlehrgangsdauer 6 Monate plus Prüfungsphase
  • 129 Fortbildungsstunden = 172 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Max. Fördersumme: 894 € 
  • Maßnahmennummer: 843/1024/2024

 

Termine:

  • 01.05.2024 - 03.12.2024 (Anmeldeschluss: 24.04.2024)
  • 01.08.2024 - 04.03.2025 (Anmeldeschluss: 25.07.2024)
  • 01.11.2024 - 04.06.2025 (Anmeldeschluss: 25.10.2024)

Qualitätsmanagementbeauftragte in der Arzt- und Zahnarztpraxis

  • Fernlehrgangsdauer 6 Monate plus Prüfungsphase
  • 129 Gesamtstunden = 172 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Max. Fördersumme: 1.344 € 
  • Maßnahmennummer: 843/1419/2023

 

Termine:

  • 01.05.2024 - 03.12.2024 (Anmeldeschluss: 24.04.2024)
  • 01.08.2024 - 04.03.2025 (Anmeldeschluss: 25.07.2024)
  • 01.11.2024 - 04.06.2025 (Anmeldeschluss: 25.10.2024)

Was müssen Sie tun? Nur 4 Schritte zur Förderung:

Schritt 1:

Reservieren und Platz sichern.

Reservieren Sie sich direkt hier mit unten stehendem Formular Ihren Platz im Fernlehrgang!
Mit Ausfüllen des Formulars reservieren Sie unverbindlich einen Platz zum gewünschten Starttermin. Erst mit Einreichen des Bildungsgutscheins und Lebenslaufs (s. Schritt 4) wird Ihre Reservierung zu einer festen Anmeldung.


Schritt 2:

Förderung sichern und beantragen

So sichern Sie sich die Förderung:

Als Arbeitnehmer/-in: Sprechen Sie mit Ihrer Praxisleitung und überzeugen sie von der Weiterbildung! 

Als Arbeitgeber/-in: Wählen Sie eine/-n passende/-n Mitarbeitende/-n aus.

Kontaktieren Sie nun den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur zeitnah unter der Telefonnummer 0800 - 4 5555 20 und beantragen Sie Ihren Bildungsgutschein. Bei einem Anruf werden Sie direkt an den für Ihre Praxis zuständigen Arbeitgeberservice geleitet und erhalten die Kontaktdaten Ihres regionalen Sachbearbeiters – diesem nennen Sie das Stichwort „Qualifizierungschancengesetz“.

Bitte nennen Sie der Agentur für Arbeit folgende Informationen:

  • Titel des Fernlehrgang

  • Maßnahmennummer

  • gewünschter Starttermin

  • Anmeldeschluss

Diese Informationen finden Sie weiter oben auf dieser Seite.

Ihr zuständiger Sachbearbeiter sendet Ihnen alle Unterlagen zur Beantragung des Bildungsgutscheines zu. Bitte füllen Sie diese aus und lassen den Antrag von Ihrer Praxisleitung unterschreiben. Den ausgefüllten Antrag senden Sie zur Bearbeitung zurück an den zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur.

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung des Antrags bei der Arbeitsagentur kann mehrere Wochen dauern. Kontaktieren Sie den Arbeitgeberservice entsprechend frühzeitig vor dem Startdatum des Fernlehrgangs.


Schritt 3:

Ihre persönliche Vorbereitung auf die geförderte Weiterbildung

Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in einem Podcast und in dem Dokument Vorabinformationen, das Sie sich hier herunterladen können, zusammengestellt. 
Laden Sie sich diese doch gleich herunter und starten mit der Vorbereitung zur geförderten Weiterbildung. Das Ganze dauert nur 5 Minuten.

Podcast geförderte Weiterbildung

Haben Sie Fragen dazu oder ist etwas unverständlich? 
Im Dialog mit unserer Teilnehmerbetreuung lassen sich offene Punkte schnell klären. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:30 - 17:00 Uhr, freitags von 08:30 - 13:30 Uhr unter 089 45 22 809-0. Oder Sie senden uns eine E-Mail an lernen(at)pkv-institut.de


Schritt 4:

Anmeldung durch Einreichung Ihrer Unterlagen 

Folgende Unterlagen senden Sie in einer E-Mail an info(at)pkv-institut.de
Geben Sie dabei den Betreff an: Einreichungsunterlagen zum Fernlehrgang (Fernlehrgangstitel mit Startdatum nennen)  

  1. den unausgefüllten Bildungsgutschein  
  2. Ihren Lebenslauf. Nutzen Sie dafür ausschließlich das hier von uns zur Verfügung gestellte Formular. Bitte füllen Sie alle Felder des Lebenslaufs aus und beantworten die dort gestellten Fragen.

Wir benötigen außerdem die vollständige Praxisadresse Ihres aktuellen Arbeitgebers. 

Sie können den Bildungsgutschein einscannen (bitte als PDF, nicht als Foto) und mailen oder mit der Post senden.

Ihre vollständigen Unterlagen müssen spätestens bis zum oben genannten Anmeldeschluss bei uns ankommen. Nachträgliche Zusendungen können wir leider nicht berücksichtigen. 

Dann ist alles GESCHAFFT! Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt zum gewünschten Starttermin loslegen. Eine weitere Anmeldung über unsere Webseite ist nicht nötig.
 

Haben Sie noch Fragen?

Häufig gestellte Fragen zum Quali­fizie­rungs­chancen­gesetz und unsere Antworten finden Sie HIER in unseren FAQ.

Das sagen unsere Teilnehmerinnen

Ja, ich reserviere unverbindlich einen Platz für einen geförderten Fernlehrgang

Reservierung

Bitte beachten Sie die möglichen Starttermine für Ihren Fernlehrgang:

  • Praxismanagerin Arztpraxis: 1. Mai, 1. August
  • Praxismanagerin Zahnarztpraxis: 15. April, 15. Juli
  • Abrechnungsmanagerin Arztpraxis: 1. April, 1. Juli. 1. Oktober
  • Abrechnungsmanagerin Zahnarztpraxis: 15. April, 15. Juli, 15. Oktober
  • Qualitätsmanagementbeauftragte: 1. Mai, 1. August
  • Wiedereinstieg / Quereinstieg: 1. Mai, 1. August, 1. November

Angaben zur Praxis

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Wir sind für Sie da!

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder Sie sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.

Kontakt

Montag bis Donnerstag von 8:30 - 17:00 Uhr
und
Freitag von 8:30 - 13:30 Uhr

Telefon: 089 45 22 809-0
Fax: 089 45 22 809-50
E-Mail: info(at)pkv-institut.de