Qualifizierungschancengesetz

Lehrgangskosten: Staat zahlt bis zu 100 %

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Gesetz, mit dem der deutsche Staat Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte unterstützt. Ziel ist es, Fachkräfte in der sich ständig ändernden Arbeitswelt weiterzubilden und fit zu machen.

Ihr Nutzen: Egal, ob Sie in einer Praxis, einem Krankenhaus oder einer medizinischen Einrichtung arbeiten, dieses Gesetz ermöglicht Ihnen, Förderungen für Weiterbildungen zu erhalten, die Ihre Fähigkeiten vertiefen und Ihre Karrierechancen verbessern. Je nach Person und Praxis kann die Unterstützung bis zu 100 % der Kurskosten betragen.

Folgende Fernlehrgänge sind förderungsfähig:

Abrechnungsmanagerin in der Arztpraxis
Abrechnungsmanagerin in der Zahnarztpraxis
Praxismanagerin in der Arztpraxis
Praxismanagerin in der Zahnarztpraxis
Wiedereinstieg / Quereinstieg in die Arztpraxis
Qualitätsmanagementbeauftragte in der Arzt- und Zahnarztpraxis

Übernahme der Weiterbildungskosten vom Staat

Unter 50 Mitarbeiterinnen

Bis zu 100% Kostenerstattung

Ab 50 Mitarbeiterinnen

Bis zu 50% Kostenerstattung

Mitarbeiterinnen über 45 Jahre

Bis zu 100% Kostenerstattung

Rahmenbedingungen:

  1. Sie müssen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen – egal ob Vollzeit oder Teilzeit.
  2. Die Weiterbildung sollte Ihre beruflichen Fähigkeiten ausbauen und von einem zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden.
  3. Die letzte geförderte Maßnahme oder eine abgeschlossene Ausbildung muss mindestens 2 Jahre zurückliegen.
  4. Die Förderung ist ohne Risiko – selbst bei Abbruch gibt es keine Rückzahlungspflicht.
  5. Das Qualifizierungschancengesetz gilt für jeden Mitarbeiter, kann also auch gleichzeitig von mehreren Mitarbeitern einer Praxis in Anspruch genommen werden.

Ihre Vorteile für Sie als Mitarbeiterin

  • Erweiterung Ihres Wissens
  • Sicherheit im Arbeitsalltag gewinnen
  • Entwicklung Ihrer persönlichen Kompetenzen
  • Sicherung der beruflichen Zukunft

Vorteile für Sie als Praxisleitung

  • Weiterbildungskosten werden bis zu 100 % vom Staat übernommen
  • Mitarbeiterbindung als attraktiver Arbeitgeber
  • Erhöhte Mitarbeiterzufriedenheit und -Motivation
  • Verbesserte Praxisleistung

Termine der Fernlehrgänge:

Praxismanagerin in der Arztpraxis *
01.11.2024 - 01.07.2025 (Anmeldeschluss: 25.10.2024)
01.02.2025 - 01.10.2025 (Anmeldeschluss: 25.01.2025) 

Praxismanagerin in der Zahnarztpraxis *
15.10.2024 - 15.06.2025 (Anmeldeschluss: 08.10.2024)
15.01.2025 - 15.09.2025 (Anmeldeschluss: 08.01.2025)
15.04.2025 - 15.12.2025 (Anmeldeschluss: 08.04.2025)

Abrechnungsmanagerin in der Arztpraxis
01.04.2025 - 15.12.2025 (Anmeldeschluss: 24.03.2025)
01.07.2025 - 15.03.2026 (Anmeldeschluss: 24.07.2025)
 

Abrechnungsmanagerin in der Zahnarztpraxis
15.10.2024 - 17.06.2025 (Anmeldeschluss: 08.10.2024)
15.04.2025 - 30.12.2025 (Anmeldeschluss: 08.04.2025)
15.07.2025 - 28.02.2026 (Anmeldeschluss: 08.07.2025)

Wiedereinstieg / Quereinstieg *
01.11.2024 - 01.05.2025 (Anmeldeschluss: 25.10.2024)
01.02.2025 - 01.08.2025 (Anmeldeschluss: 25.01.2025)
01.05.2025 - 01.11.2025 (Anmeldeschluss: 24.04.2025)

Qualitätsmanagementbeauftragte *
01.11.2024 - 01.05.2025 (Anmeldeschluss: 25.10.2024)
01.02.2025 - 01.08.2025 (Anmeldeschluss: 25.01.2025)

* An die Fernlehrgangsdauer schließt eine 6 wöchige Prüfungsphase an. In diesen 6 Wochen soll die Prüfung zum individuell ausgewählten Zeitpunkt abgelegt werden. 

Wichtigste Infos zusammengefasst

Anja Gessner erklärt, wie Sie ganz einfach die Förderung erhalten:

So funktioniert's: In 4 Schritten zur Förderung

Reservieren und Platz sichern

Besprechen Sie sich mit Ihrer Praxisleitung und reservieren Sie sich direkt hier mit untenstehendem Formular Ihren Platz im gewünschten Fernlehrgang! 

Bitte beachten Sie: Erst mit Einreichen des Bildungsgutscheins und Lebenslaufs (s. Schritt 4) wird Ihre Reservierung zu einer festen Anmeldung.

Förderung sichern und beantragen

 

Kontaktieren Sie den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur unter der Telefonnummer 0800 - 4 5555 20 und beantragen Sie Ihren Bildungsgutschein. Bei einem Anruf werden Sie an Ihren regionalen Sachbearbeiter weitergeleitet – diesem nennen Sie das Stichwort „Qualifizierungschancengesetz“.

 

Folgende Informationen müssen Sie parat halten:

  • Titel des Fernlehrgang
  • Maßnahmennummer
  • gewünschter Starttermin
  • Anmeldeschluss

 

Diese Informationen finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Fernlehrgangs.

 

Ihr zuständiger Sachbearbeiter sendet Ihnen alle Unterlagen zur Beantragung des Bildungsgutscheines zu. 

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung des Antrags bei der Arbeitsagentur kann mehrere Wochen dauern. Kontaktieren Sie den Arbeitgeberservice entsprechend frühzeitig vor dem Startdatum des Fernlehrgangs.

Ihre persönliche Vorbereitung auf die geförderte Weiterbildung

Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie in einem Podcast und in dem Dokument mit organisatorischen Informationen für Sie zusammengestellt. 

 

Laden Sie sich die Vorabinformationen herunter und lesen Sie das Dokument aufmerksam durch: 

Vorabinformationen

Hören Sie sich unseren Podcast zum Start in den Fernlehrgang an:

Anmeldung durch Einreichung Ihrer Unterlagen 

Senden Sie uns den Bildungsgutschein und Lebenslauf zu:

 

  • Den Bildungsgutschein benötigen wir unausgefüllt. Wir füllen den Bildungsgutschein für Sie aus und reichen ihn an die Agentur für Arbeit weiter.
  • Füllen Sie unser Lebenslauf-Formular vollständig aus und senden uns dieses zu.
  • Sie können die Unterlagen per Post schicken, oder einscannen (bitte als PDF, nicht als Foto) und per E-Mail an info@pkv-institut.de (Betreff: Einreichungsunterlagen zum „Fernlehrgangstitel mit Startdatum nennen“) senden.

 

Bitte beachten Sie: Erst das Einreichen der Unterlagen gilt als Ihre Anmeldung. Sie erhalten dann alle weiteren Infos von uns per E-Mail und können zum Starttermin loslegen.

Haben Sie noch Fragen?

Häufig gestellte Fragen zum Quali­fizie­rungs­chancen­gesetz und unsere Antworten finden Sie
in unseren FAQ. Weitere Förderungsmöglichkeiten finden Sie in unserer Übersicht.

Oder Sie kontaktieren uns persönlich: Im Dialog mit unserer Teilnehmerbetreuung lassen sich offene Punkte schnell klären. Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:30 - 17:00 Uhr, freitags von 08:30 - 13:30 Uhr unter 089 45 22 809-0. 

Oder Sie senden uns eine E-Mail an lernen(at)pkv-institut.de.

Ja, ich reserviere unverbindlich einen Platz für einen geförderten Fernlehrgang

Reservierung

Bitte beachten Sie die möglichen Starttermine für Ihren Fernlehrgang:

  • Praxismanagerin Arztpraxis: 1. November, 1. Februar 2025
  • Praxismanagerin Zahnarztpraxis: 15. Oktober, 15. Januar 2025, 15. April 2025
  • Abrechnungsmanagerin Arztpraxis: 1. April 2025, 1. Juli 2025
  • Abrechnungsmanagerin Zahnarztpraxis: 15. Oktober, 15. April 2025, 15. Juli 2025
  • Qualitätsmanagementbeauftragte: 1. November, 1. Februar 2025
  • Wiedereinstieg / Quereinstieg: 1. November, 1. Februar 2025, 1. Mai 2025

Angaben zur Praxis

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Wir beraten Sie gerne!

Kontakt

Montag bis Donnerstag von 8:30 - 17:00 Uhr
Freitag von 8:30 - 13:30 Uhr

Telefon: 089 45 22 80 90
Fax: 089 45 22 809 50
E-Mail: info(at)pkv-institut.de

Haben Sie Fragen?

Häufig gestellte Fragen zu unserem Angebot und unsere Antworten finden Sie HIER in unseren FAQ