Qualifizierungschancengesetz

Jetzt für die Zukunft weiterbilden mit dem Qualifizierungschancengesetz.

Und das bis zu 100 % vom Staat gefördert!

Mit dem Qualifizierungschancengesetz reagiert der Staat auf den schnellen Wandel des Arbeitsmarkts. Die Arbeitsagentur übernimmt bei Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sogar bis zu 100 % der Weiterbildungskosten. Das trifft auf fast alle Arzt- und Zahnarztpraxen zu. Auf was warten Sie noch?

 

Schauen Sie gleich nach ob die passende Weiterbildung für Sie dabei ist!

 

Downloads & Hilfen

Ihre Vorteile für Sie als Mitarbeiterin

  • Entwicklung Ihrer persönlichen Kompetenzen
  • Sicherung der beruflichen Zukunft
  • Praxisleitung muss Weiterbildung nicht selbst bezahlen

Vorteile für Sie als Praxisleitung

  • Vollständige Weiterbildungskosten übernimmt der Staat
  • Mitarbeiterbindung - Sie schenken Ihrer Mitarbeiterin Wertschätzung
  • Sie investieren damit in die Praxis und den Arbeitsalltag aller Mitarbeiterinnen

Voraussetzung

Teilnehmen dürfen alle, deren Ausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt und die in den vier Jahren vor der Antragstellung an keiner geförderten Weiterbildung teilgenommen haben.
 

Übernahme der Weiterbildungskosten vom Staat:

Unter 10 Mitarbeiterinnen

Bis zu 100% Kostenerstattung

Ab 10 Mitarbeiterinnen

Bis zu 50% Kostenerstattung

Mitarbeiterinnen über 45 Jahre

Bis zu 100% Kostenerstattung

Förderfähige Fernlehrgänge beim PKV Institut

Abrechnungsmanagerin in der Arztpraxis

  • Fernlehrgangsdauer 6 Monate plus Prüfungsphase
  • 129 Gesamtstunden = 172 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Max. Fördersumme: 1.530 €
  • Maßnahmennummer: neue Maßnahmennummer in Beantragung *

 

Termine:

  • 01.10.2023 - 03.05.2024 (Anmeldeschluss: 24.09.2023)
  • 01.04.2024 - 03.11.2024 (Anmeldeschluss: 25.03.2024)
  • 01.07.2024 - 02.02.2025 (Anmeldeschluss: 24.06.2024)

Abrechnungsmanagerin in der Zahnarztpraxis

  • Fernlehrgangsdauer 7 Monate plus Prüfungsphase
  • 180 Fortbildungsstunden = 240 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Max. Fördersumme: 1.995 € 
  • Maßnahmennummer: neue Maßnahmennummer in Beantragung*

 

Termine:

  • 15.10.2023 - 17.06.2024 (Anmeldeschluss: 08.10.2023)
  • 15.04.2024 - 17.12.2024 (Anmeldeschluss: 08.04.2024)
  • 15.07.2024 - 17.03.2025 (Anmeldeschluss: 08.07.2024)

Praxismanagerin in der Arztpraxis

  • Fernlehrgangsdauer 8 Monate plus Prüfungsphase
  • 194 Fortbildungsstunden = 258 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Max. Fördersumme: 1.840 € 
  • Maßnahmennummer: neue Maßnahmennummer in Beantragung *

 

Termine:

  • 01.11.2023 - 02.08.2024 (Anmeldeschluss: 25.10.2023)
  • 01.02.2024 - 03.11.2024 (Anmeldeschluss: 25.01.2024
  • 01.05.2024 - 01.02.2025 (Anmeldeschluss: 24.04.2024)

Praxismanagerin in der Zahnarztpraxis

  • Fernlehrgangsdauer 8 Monate plus Prüfungsphase
  • 194 Fortbildungsstunden = 258 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Max. Fördersumme: 1.840 € 
  • Maßnahmennummer: neue Maßnahmennummer in Beantragung *

 

Termine:

  • 15.10.2023 - 18.07.2024 (Anmeldeschluss: 08.10.2023)
  • 15.01.2024 - 18.10.2025 (Anmeldeschluss: 08.01.2024)
  • 15.04.2024 - 16.01.2025 (Anmeldeschluss: 08.04.2024)

Wiedereinstieg / Quereinstieg

  • Fernlehrgangsdauer 6 Monate plus Prüfungsphase
  • 129 Fortbildungsstunden = 172 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Max. Fördersumme: 780 €
  • Maßnahmennummer: 843/1182/2023

 

Termine:

  • 01.11.2023 - 05.06.2024 (Anmeldeschluss: 25.10.2023)
  • 01.05.2024 - 03.12.2025 (Anmeldeschluss: 24.04.2024)
  • 01.08.2024 - 04.03.2025 (Anmeldeschluss: 25.07.2024)

Qualitätsmanagementbeauftragte in der Arzt- und Zahnarztpraxis

  • Fernlehrgangsdauer 6 Monate plus Prüfungsphase
  • 129 Gesamtstunden = 172 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
  • Max. Fördersumme: 1.344 € 
  • Maßnahmennummer: neue Maßnahmennummer in Beantragung *

 

Termine:

  • 01.11.2023 - 05.06.2024 (Anmeldeschluss: 25.10.2023)
  • 01.02.2024 - 05.09.2024 (Anmeldeschluss: 25.01.2024)
  • 01.05.2024 - 03.12.2024 (Anmeldeschluss: 24.04.2024)

* Die Beantragung eines Bildungsgutscheins ist grundsätzlich auch ohne Angabe der Maßnahmennummer möglich. Sobald neue Maßnahmennummern vorliegen, werden wir diese zur Verfügung stellen.

Was müssen Sie tun? Nur 4 Schritte zur Förderung:

Schritt 1:

Für Angestellte:

Überzeugen Sie Ihre Praxisleitung, dass diese Fortbildung das Richtige für Sie und damit auch für Ihre Praxis ist. Sie brauchen dafür Unterstützung und die richtigen Argumente? Kontaktieren Sie uns unter: 089 45 22 809-0

Für Arbeitgeber:

Mitarbeiter/in auswählen, die Sie dadurch besser im Praxisalltag unterstützen kann.


Schritt 2:

Reservieren Sie sich direkt hier mit unten stehendem Formular Ihren Platz im Fernlehrgang!

Mit Ausfüllen des Formulars reservieren Sie unverbindlich einen Platz zum gewünschten Starttermin. Erst mit Einreichen des Bildungsgutscheins und Lebenslaufs (s. Schritt 4) wird Ihre Reservierung zu einer festen Anmeldung.


Schritt 3:

Kontaktieren Sie den ARBEITGEBERSERVICE der Arbeitsagentur unter der Telefonnummer 0800 - 4 5555 20 und beantragen Ihren Bildungsgutschein (Beispielansicht Bildungsgutschein).

Bei einem Anruf werden Sie direkt an den für Ihre Praxis zuständigen Arbeitgeberservice geleitet und erhalten die Kontaktdaten Ihres regionalen Sachbearbeiters. Nennen Sie diesem Kontakt das Stichwort „Qualifizierungschancengesetz“, sowie die Maßnahmennummer und das gewünschte Startdatum Ihres Fernlehrgangs. Die Maßnahmennummer sowie weitere Details zum Fernlehrgang finden Sie auf dieser Webseite weiter oben.

Ihr zuständiger Sachbearbeiter sendet Ihnen alle Unterlagen zur Beantragung des Bildungsgutscheines zu. Bitte füllen Sie diese aus und lassen den Antrag von Ihrer Praxisleitung unterschreiben. Den ausgefüllten Antrag senden Sie zur Bearbeitung zurück an den zuständigen Sachbearbeiter der Arbeitsagentur. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags bei der Arbeitsagentur mehrere Wochen dauern kann und kontaktieren den Arbeitgeberservice entsprechend frühzeitig vor dem Startdatum des Fernlehrgangs.


Schritt 4:

Bitte senden Sie den nicht ausgefüllten Bildungsgutschein (erhalten Sie von der Arbeitsagentur) zusammen mit einem Lebenslauf (nutzen Sie dieses Formular) per E-Mail an info(at)pkv-institut.de. Sie können die Unterlagen einscannen oder einfach mit dem Smartphone abfotografieren.

Danach erhalten Sie alle weiteren Infos von uns per E-Mail und können zum Starttermin loslegen. Eine weitere Anmeldung ist nicht erforderlich.

Das sagen unsere Teilnehmerinnen

Ja, ich reserviere unverbindlich einen Platz für einen geförderten Fernlehrgang

Reservierung

Bitte beachten Sie die möglichen Starttermine für Ihren Fernlehrgang:

  • Praxismanagerin Arztpraxis: 1. November, 1. Februar
  • Praxismanagerin Zahnarztpraxis: 15. Oktober, 15. Januar
  • Abrechnungsmanagerin Arztpraxis: 1. Oktober, 1. April
  • Abrechnungsmanagerin Zahnarztpraxis: 15. Oktober, 15. April
  • Qualitätsmanagementbeauftragte: 1. November, 1. Februar
  • Wiedereinstieg / Quereinstieg: 1. November, 1. Mai

Angaben zur Praxis

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Wir sind für Sie da!

Wir beraten Sie gerne, wenn Sie sich unschlüssig sind, welche Fortbildung die Richtige für Sie ist oder Sie sich über Zugangsvoraussetzungen informieren möchten.

Kontakt

Montag bis Donnerstag von 8:30 - 17:00 Uhr
und
Freitag von 8:30 - 13:30 Uhr

Telefon: 089 45 22 809-0
Fax: 089 45 22 809-50
E-Mail: info(at)pkv-institut.de