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Corona: Neues zu Tests, Krankschreibungen und Impfungen

Arztpraxen sind beim Thema Corona weiterhin herausgefordert, sich an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Mit diesen Corona-News bekommen Sie ein Update der wichtigsten Änderungen zu Tests, Krankschreibungen, Impfempfehlungen und Impfstoffen.

Corona-Tests auf Kosten des Bundes bis April 2023 möglich

Corona-Tests werden noch bis zum 7. April 2023 vom Bund vergütet. Die Möglichkeit, diese Tests abzurechnen, wird sogar bis Ende 2024 verlängert. Damit soll den Abrechnungsstellen genügend Zeit gegeben werden, die bis zum April durchgeführten Tests zu bearbeiten. Das Bundesgesundheitsministerium verlängert die entsprechende Testverordnung, die eigentlich zum 25. November ausgelaufen wäre.

Allerdings wird es weniger Geld für die Tests geben. Die Vergütung sinkt von 9,50 auf 8 Euro. Für die Überwachung eines Antigen-Tests, den Testpersonen selbst durchführen, sinkt sie von 5 auf 4 Euro. Der Bund rechnet durch die Änderungen mit Einsparungen von ca. anderthalb Millionen Euro.

Das Abrechnunsgprozedere bleibt gleich. Es gilt weiterhin: Für Risikogruppen (z. B. Ältere, chronisch Kranke) ist der Test kostenlos. Alle anderen zahlen 3 Euro dazu, wenn sie den Test für den Besuch von Veranstaltungen brauchen, wie z. B. Konzerte, Familienfeiern oder Verwandtenbesuche. Für den Besuch einer Verwandten, die in einem Pflegeheim wohnt, bleibt der Test für alle kostenlos. Die dafür benötigten Bescheinigungen sind im Internet verfügbar, z. B. über die Website des Bundesgesundheitsministeriums.
 

Telefonische Krankschreibung bis März 2023 verlängert

Menschen, die an Erkältungssymptomen leiden, können sich noch bis Ende März 2023 telefonisch krankschreiben lassen. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am 17. November. Eigentlich wäre die Sonderregel Ende November ausgelaufen.

Versicherte können somit weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von bis zu 7 Tagen nach einer telefonischen Befragung durch Ärzte bekommen. Diese Telefon-AU kann zudem um bis zu weitere 7 Tage verlängert werden.

Der G-BA begründet die Verlängerung damit, dass eine starke Erkältungs- und Grippesaison erwartet wird. Da es derzeit sehr schwierig ist, vorherzusagen, wie sich die Corona-Fallzahlen und die Krankheitslast entwickeln wird, soll diese Maßnahme dazu beitragen, dass sich gefährdete Personen für einen schweren Corona-Verlauf besser vor Infektionen schützen können. Denn vor allem chronisch Kranke müssen öfter als andere Patienten Arztpraxen aufsuchen. Der Deutsche Hausärzteverband fordert nach wie vor, die Telefon-AU dauerhaft zu ermöglichen.
 

STIKO spricht keine generelle Corona-Impfempfehlung für Kleinkinder aus

Die Ständige Impfkommission im Robert Koch-Institut (STIKO) hat sich dafür ausgesprochen, Kinder zwischen 6 Monaten und 5 Jahren nur dann mit den dafür zugelassenen Corona-Impfstoffen zu impfen, wenn sie bestimmte Vorerkrankungen haben. Eine generelle Impfempfehlung gibt die Kommission nicht, weil schwere Covid-Verläufe in dieser Altersgruppe nur sehr selten seien und der größte Teil der Infektionen bei kleinen Kindern mild oder symptomlos verlaufe.

Als vorerkrankt gelten Kinder mit

  • Adipositas,
  • angeborenen Herzfehlern und schwerer Herzinsuffizienz,
  • angeborenen oder erworbenen Immunschwächen,
  • chronischen Lungen- oder Nierenerkrankungen,
  • Trisomie 21 und
  • Tumorerkrankungen.
     

Auch Frühgeborene unter 2 Jahren sollten gegen Corona geimpft werden. Als Impfgrund gilt nicht, wenn Kinder Kontakt zu einer gefährdeten Person haben. Bei Impfwunsch aus dem Grund, um andere Menschen vor Infektion zu schützen, rät die Kommission individuell abzuwägen. Corona-Impfungen schützen nur für kurze Zeit vor Übertragung durch die Omikron-Variante.

Die Grundimmunisierung sollte mit 3 Impfstoffdosen im Abstand von 3 und 8 Wochen mit dem von Biontech/Pfizer für diese Altersgruppe zugelassenen Impfstoff erfolgen. Bei Kindern, die bereits mit Sars-CoV-2 infiziert waren (labordiagnostisch nachgewiesen) sollte die Impfserie um eine Dosis reduziert werden. Das gelte aber nicht für bereits infizierte Kinder mit einem geschwächten Immunsystem. Diese sollten nach dem empfohlenen Schema geimpft werden.
 

Angepasster Impfstoff von Moderna bestellbar

Der an die Corona-Varianten BA.4 und BA.5 angepasste Impfstoff des Herstellers Moderna ist nun auch in Deutschland auf dem Markt. Arztpraxen können ihn ab dem 22. November 2022 bestellen. Die erste Auslieferung ist für die Woche ab dem 28. November geplant.

Der Moderna-Booster-Impfstoff ist in der Europäischen Union seit Mitte Oktober für Auffrischungsimpfungen für Personen ab 12 Jahren zugelassen, die davor bereits mit anderen Impfstoffen grundimmunisiert wurden.

Für Kinder ab 5 Jahren, die aufgrund eines erhöhten Risikos bereits eine Grundimmunisierung erhalten haben, empfiehlt die STIKO ebenfalls eine Auffrischungsimpfung. Dafür wurde der an BA.4 und BA. 5 angepasste Impfstoff des Herstellers Biontech/Pfizers bereits zugelassen. Dieser Impfstoff wird voraussichtlich ab dem 29. November bestellbar sein. 

Thema Abrechnung

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