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Corona-Update: Die Videosprechstunde und mehr

Die in der Pandemie ausgesetzten Beschränkungen für Videosprechstunden werden wieder eingeführt – allerdings mit veränderten Höchstgrenzen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Auffrischungsimpfungen bei Personen, die nicht mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurden.

Mehr Videosprechstunden möglich als vor der Pandemie

Während der Pandemie wurden die Begrenzungen für Videosprechstunden ausgesetzt. So konnten Ärztinnen und Psychotherapeuten in den vergangenen 2 Jahren unbegrenzt Online-Sprechstunden abhalten: Unbegrenzt vielen Patienten konnten unbegrenzt viele Leistungen angeboten werden, ohne sie zuvor persönlich in die Praxis einbestellen zu müssen.

Vor der Pandemie war sowohl die Zahl der Behandlungsfälle als auch die Zahl der Leistungen auf je 20 % aller Behandlungen und Leistungen beschränkt gewesen. Zum 1. April 2022 wurde diese Begrenzung auf jeweils 30 % angehoben. Die Sonderregelung, die in den vergangenen beiden Pandemiejahren galt, läuft damit aus.

Die Obergrenze von je 30 % bezogen auf Behandlungsfälle und Leistungen wird pro Vertragsarzt berechnet und nicht pro Patient. Ärzte und Ärztinnen dürfen ihre Patienten im Verlauf einer Videobehandlung krankschreiben und ihnen die Bescheinigung per Post zusenden.

Ausgenommen von der wieder eingeführten Begrenzung sind Leistungen, die laut Gebührenordnung ausschließlich im Videokontakt erbracht werden dürfen, zum Beispiel Videofallkonferenzen mit Pflegefachkräften.

STIKO passt Covid-Impfempfehlung für Geflüchtete an

Die Ständige Impfkommission im Robert Koch-Institut (STIKO) hat Empfehlungen für Personen veröffentlicht, die mit einem Impfstoff geimpft wurden, der nicht in der EU zugelassen ist. Dies ist vor allem für die Menschen wichtig, die seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs in größerer Zahl nach Deutschland fliehen. Sie können mit den in Deutschland verfügbaren Impfstoffen geimpft werden.

Konkret heißt das: Alle, die bisher mindestens zwei Dosen der Impfstoffe CoronaVac (Firma: Sinovac), Covilo (Firma: Sinopharm), Covaxin (Firma: Bharat Biotech International Ltd.) oder Sputnik V (Firma: Gamelaya) bekommen haben, können eine einmalige Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Der Abstand zur letzten Impfung beziehungsweise zu einer seitdem nachgewiesenen Infektion soll dabei mindestens 3 Monate betragen.

Personen, die bisher nur eine Dosis eines der genannten Impfstoffe bekommen haben, sollen nach dem von der STIKO empfohlenen Impfschema geimpft werden, also 2 Dosen zur Grundimmunisierung plus eine Auffrischungsimpfung.

Die STIKO begründet ihre Empfehlung mit aktuellen Studiendaten, wonach die Auffrischungsimpfungen mit einem mRNA-Impfstoff nach einer Impfung mit einem Ganzvirusimpfstoff zu einem guten Schutz gegen einen schweren Covid-Verlauf führen. Solche Daten liegen bisher noch nicht beim Impfstoff Sputnik V vor. Die STIKO geht aber davon aus, dass eine Auffrischung nach diesem Vektor-basierten Impfstoff zu einem ähnlich guten Schutz führt, wie bei Vaxzevria (Firma: Astra Zeneca) und dem Impfstoff der Firma Janssen.

Für Menschen, die mit einem anderen als den genannten nicht in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, gilt weiterhin die Empfehlung, eine neue Impfserie zu starten, also nach dem bekannten STIKO-Schema zu impfen.

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