

EBZ ab 01.01.2023 – wichtige Änderungen beim ZE

Für Zahnersatz gilt ab 01.01.2023 Folgendes:
- Patientinnen und Patienten erhalten eine detaillierte Information über die Versorgungsform.
- In der Bemerkung werden mittels Schlüsselnummern Informationen hinterlegt, die weder aus Befund noch Therapieplanung ersichtlich sind. Dazu gehören:
- 03 (Indikation zur BEMA 98e),
- 07 und 08 (sofern Behandlerin/Behandler oder Patientin/Patient Rücksprache wünschen).
Das bedeutet: Sie können eine Auswahl treffen, mehrere Schlüsselnummern nutzen oder den Freitext.
- Es werden neue Spalten hinzugefügt:
- Verarbeitungszeichen,
- Therapieschritte,
- Version.
- Der HKP enthält zukünftig die Spalte „GOZ-Planung“ für gleich-/andersartige GOZ-Positionen. Die Anlage 2 für die GOZ-Auflistung entfällt.
- Befund- und Therapiekürzel wurden angepasst.
- Mit Verarbeitungskennzeichen wird die Reaktion der GKV festgehalten.
Änderungen bei den Befund- und Therapiekürzeln
1. Zusätzliche Befundkürzel ab 01.01.2023:
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Die folgenden Befundkürzel entfallen ab dem 01.01.2023: i, sw
2. Zusätzliche Therapiekürzel ab 01.01.2023:
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Die folgenden Therapiekürzel entfallen ab dem 01.01.2023: S, M, O, V
Feste Kürzel für Ihre Planung
Jeder Befund hat in Zukunft eine feste Kennzeichnung. Beispiel: Ein defektes Brückenglied oder Sekundärteleskop wird mittels „bw“ bzw. „t2w“ angegeben.
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