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EBZ ab 01.01.2023 – wichtige Änderungen beim ZE

Das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren nimmt langsam Fahrt auf. Nach der anfänglich forschen Terminplanung, wird mittlerweile allerdings etwas zurückgerudert. Der Startschuss fällt am 01.01.2023. Zeit genug – so hoffen wir – die Technik betriebsbereit und verlässlich an der Startlinie zu platzieren. Gerade beim Zahnersatz kommen einige Änderungen auf Sie zu.

Für Zahnersatz gilt ab 01.01.2023 Folgendes:

  • Patientinnen und Patienten erhalten eine detaillierte Information über die Versorgungsform.
  • In der Bemerkung werden mittels Schlüsselnummern Informationen hinterlegt, die weder aus Befund noch Therapieplanung ersichtlich sind. Dazu gehören:
    • 03 (Indikation zur BEMA 98e),
    • 07 und 08 (sofern Behandlerin/Behandler oder Patientin/Patient Rücksprache wünschen).
       

Das bedeutet: Sie können eine Auswahl treffen, mehrere Schlüsselnummern nutzen oder den Freitext.

  • Es werden neue Spalten hinzugefügt:
    • Verarbeitungszeichen,
    • Therapieschritte,
    • Version.
  • Der HKP enthält zukünftig die Spalte „GOZ-Planung“ für gleich-/andersartige GOZ-Positionen. Die Anlage 2 für die GOZ-Auflistung entfällt.
  • Befund- und Therapiekürzel wurden angepasst.
  • Mit Verarbeitungskennzeichen wird die Reaktion der GKV festgehalten.

 

Änderungen bei den Befund- und Therapiekürzeln

1. Zusätzliche Befundkürzel ab 01.01.2023:

  • bw
  • pkw
  • t2w
  • sk
  • skw
  • sb
  • sbw
  • se
  • sew
  • so
  • sow
  • st
  • stw


Die folgenden Befundkürzel entfallen ab dem 01.01.2023: i, sw

2. Zusätzliche Therapiekürzel ab 01.01.2023:

  • T2
  • T2V
  • T2M


Die folgenden Therapiekürzel entfallen ab dem 01.01.2023: S, M, O, V
 

Feste Kürzel für Ihre Planung

Jeder Befund hat in Zukunft eine feste Kennzeichnung. Beispiel: Ein defektes Brückenglied oder Sekundärteleskop wird mittels „bw“ bzw. „t2w“ angegeben.

Thema Abrechnung

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