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Für Kinder wird es einen extra Impfstoff in Vials mit oranger Kappe geben

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat grünes Licht für den Biontech-Impfstoff für Kinder gegeben. Noch in diesem Jahr sollen auch die Fünf- bis Elfjährigen geimpft werden können. Fragen dazu beantworten wir in dieser News. Außerdem geht es um die Diskussion, ob auch Apotheker, Zahnärzte und Hebammen gegen das Coronavirus impfen dürfen oder nicht.

Welche Kinder dürfen geimpft werden?

Noch hat die STIKO die Impfung für Fünf- bis Elfjährige nicht empfohlen. Sie hält sich in der Regel zurück, bis weltweit ausreichend Daten vorliegen, um die Nebenwirkungen gut einschätzen zu können. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte weist aber darauf hin, dass die Impfung auch ohne Empfehlung der STIKO möglich sei. Der Verband geht davon aus, dass die STIKO die Impfung zunächst für kleine Risikopatienten vorschlägt.
 

Wie sicher ist die Impfung für Kinder?

Einer Studie zufolge ist der BioNTech-Impfstoff für Kinder wirksam und sicher. Schwere Nebenwirkungen seien nicht beobachtet worden. Zwar haben infizierte Kinder meist schwache Verläufe einer COVID-19-Infektion. Doch 4 bis 7 % der Kinder erkranken an Long Covid. Davor kann die Impfung schützen. Auch ist sie gesellschaftlich wichtig. Denn je weniger Menschen das Virus übertragen, desto größer die Herdenimmunität.
 

Wie hoch ist die Dosis?

Für Kinder unter 12 Jahren wird die Dosis voraussichtlich geringer sein als für Erwachsene. Sie soll 0,2 ml betragen. Um ihn von anderen Impfstoffen zu unterscheiden, soll der Kinderimpfstoff in Vials mit orangem Deckel abgefüllt werden. Falls Eltern Sie bitten, ihr Kind bereits jetzt zu impfen und dazu einen Impfstoff für Erwachsene in kleinerer Dosis aufzuziehen oder sogar zu verdünnen, lehnen Sie nicht nur aus rechtlichen Gründen ab! Denn es kommt nicht nur auf die Menge, sondern auch auf die Struktur des Impfstoffs an. Erläutern Sie, dass ein verdünnter Impfstoff instabil sein könnte.
 

Apotheker möchten impfen – wenn man sie lässt

Parallel nimmt zurzeit die Diskussion an Fahrt auf, ob auch Angehörige anderer Gesundheitsberufe wie z. B. Apotheker, Zahnärzte, Hebammen und Pflegepersonal impfen dürfen. Das würde die Impfkampagne beschleunigen. Der Zeitpunkt ist gut, denn die Nachfrage nach Erst- und Boosterimpfungen ist hoch. MFAs in Impfpraxen, in denen Termine knapp sind, würden deutlich entlastet. Schon allein das Telefon würde seltener läuten.

Dennoch ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gegen diesen Vorschlag. Dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Gassen zufolge ist das Impfen eine „originär ärztliche Aufgabe“. Er wehrt sich auch gegen Vorwürfe des Robert Koch-Instituts, dass das Impftempo wegen der Ärzte nicht vorankomme.

Andererseits impfen Apotheker bereits seit der letzten Saison gegen Grippe und haben damit gute Erfahrungen gemacht. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. (ABDA) meldet, dass 2.600 Apotheker bereits eine Impfschulung absolviert haben.

Apotheker argumentierten, dass die Impfung bei ihnen deutlich niedrigschwelliger sei und deshalb mehr Menschen erreiche. Das Argument, dass den Ärzten durch Impfungen von anderen Berufsgruppen Honorare verloren gehen, lassen die Apotheker nicht gelten. Je mehr Möglichkeiten zur Impfung es gebe, desto höher die Impfbereitschaft in der Bevölkerung. Es würde also auch für die Arztpraxen noch genug zu tun geben.
 

Impfpflicht für Praxispersonal noch nicht geplant

Die Impfpflicht für Mitarbeitende in Kliniken und Pflege soll Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zufolge bis Weihnachten kommen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht betrifft bisher weder das Praxispersonal in Arztpraxen noch in Medizinischen Versorgungszentren.

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